Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug

Das Europäische Parlament stimmt einem Gesetzesvorschlag der Kommission zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug zu. Das Gesetz sieht vor, dass der internationale Austausch von Zahlungsinformationen über mehrwertsteuerrelevanten Handel vertieft, verbessert und vereinfacht werden soll.

Mit 591 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen wurde der Antrag bei 86 Enthaltungen angenommen. Von den deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments stimmten 82 für den Antrag, während die 10 anwesenden Mitglieder der rechtsextremen ID-Fraktion gegen den Antrag stimmten.

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Dafür gestimmt
82
Dagegen gestimmt
10
Enthalten
1
Nicht beteiligt
3
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.

Wenn die EU-Staaten im EU-Binnenmarkt untereinander Waren und Dienstleistungen austauschen, müsste am Ende des Jahres die Bilanz auf Null stehen, denn Im- und Exporte innerhalb eines Binnenmarktes gleichen sich aus. Im Jahr 2018 machte die EU allerdings so einen Überschuss von 307 Milliarden Euro, wie bei Überprüfungen festgestellt wurde. Diese Differenz scheint auf Steuerbetrug im großen Stil zurückzuführen zu sein:

Im- und Exporte mit dem EU-Binnenmarkt sind teilweise von der Umsatzsteuer befreit, genauso wie auch der Handel über Ländergrenzen innerhalb des Binnenmarktes hinweg. Dadurch ist komplexer Steuerbetrug durch sog. "Umsatzsteuerkarusselle" möglich. An einer bestimmten Stelle des Karussellgeschäfts wird dann schlichtweg keine Mehrwertsteuer an den Staat abgeführt, obwohl diese Steuer eigentlich zu entrichten wäre. Durch die komplexen Handelsströme innerhalb der EU fällt dieser Betrug nur schwer auf. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass sich der Betrug durch Datenaustausch und internationale Zusammenarbeit früh erkennen und verhindern lassen soll. Dazu wurde nun die Änderung einer Verordnung vom EU-Parlament bestätigt:

Das Europäische Parlament nahm in einer legislativen Abstimmung den Gesetzesvorschlag der EU-Kommission an. Dieser sieht eine Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010, Stärkung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei der Betrugsbekämpfung, vor. Die Änderung meint mit Betrugsbekämpfung in erster Linie die Bekämpfung von Betrug bei Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass insbesondere Zahlungsdienstleister im Online-Handel höhere Sorgfaltspflichten in der Weitergabe von Zahlungsinformationen an Kontrollbehörden und Finanzämter zu erfüllen haben. Die bereitgestellten Informationen sollen, durch sog. Verbindungsbeamte im Rahmen des Frühwarnsystems EUROFISC, dann innerhalb der EU vertieft ausgetauscht werden, um so Auffälligkeiten im Handel und Zahlungsverkehr zu entdecken. Die Verbindungsbeamten sollen dazu Daten aus der neuen Datenbank "CESOP" verwenden. Diese Datenbank speichert Zahlungsinformationen von Onlinezahlungsdienstleistern über 2 Jahre und soll die Verarbeitung und Vereinheitlichung der Daten verbessern und effizienter gestalten.


Mit 591 Ja-Stimmen und 18 Nein-Stimmen wurde der Antrag bei 86 Enthaltungen angenommen. Von den deutschen Mitgliedern des Europäischen Parlaments stimmten 82 für den Antrag, während die 10 anwesenden Mitglieder der rechtsextremen ID-Fraktion gegen den Antrag stimmten. Patrick Breyer (Piratenpartei, Mitglied der grünen Verts/ALE-Fraktion) enthielt sich als einziger deutscher Abgeordneter seiner Stimme.