Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten aus den Jahren 2014-2015

Dem Bericht "über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten [...] für die Jahre 2014–2015" wurde mit einer Mehrheit zugestimmt. 

Bitte beachten Sie, dass wir nur das Abstimmungsergebnis für die deutschen EU-Abgeordneten darstellen.

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Dafür gestimmt
53
Dagegen gestimmt
16
Enthalten
4
Nicht beteiligt
23
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.

Der Text des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres kritisiert unter anderem, dass viele der in einem früheren Antrag betreffend der Dokumente aus den Jahren 2011-2013 geäußerten Forderungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden seien, insbesondere sei kein Transparenzbeauftragter benannt worden. Dies solle kurzfristig nachgeholt werden. 

Der Zugang zu den Unterlagen der EU-Organe sei für Bürgerinnen und Bürger nach wie vor schwierig, hier mangele es an einem gemeinsamen Ansatz, "der sich auf vollständige Transparenz, Kommunikation und direkte Demokratie gründen würde". Ein solcher Ansatz müsse entwickelt werden, sodass so viele Dokumente wie möglich auf die "einfachste, benutzerfreundlichste und zugänglichste Art" offengelegt werden können. 

Offiziellen Dokumenten werde häufig eine zu hohe Geheimhaltungsstufe zugewiesen. Hier fehlen laut Bericht klare Regeln für die Festsetzung und Aufhebung einer solchen Geheimhaltungsstufe. Außerdem werde "ohne hinreichende Begründung" auf EU-Ebene unter Ausschluss der Öffentlichkeit getagt. Anträge für Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit sollen hinsichtlich der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 auf Einzelfallbasis bewertet, geprüft und öffentlich begründet werden. Ein Aufsichtsgremium sollte die Verfahren zur Festsetzung und Aufhebung der Geheimhaltungsstufe überwachen. 

Vollständige Transparenz sei "Voraussetzung dafür [...], dass die Bürger den Organen der Union vertrauen" und trage dazu bei, "dass sich die Bürger der aus der Rechtsordnung der Union abgeleiteten Rechte bewusst werden und dass sie den Beschlussfassungsprozess in der EU, einschließlich der ordnungsgemäßen Umsetzung der Verwaltungs- und Legislativverfahren, kennen und begreifen."

Das EU-Parlament insgesamt stimmte dem Bericht mit einer Mehrheit von 86% (523 Stimmen) zu. 6% (37 Abgeordnete) stimmten dagegen, 8% (46 Stimmen) enthielten sich. 76 Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil.

Weiterführend:

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