Verletzung der Rechte indigener Völker

Die Entschließung des Europäischen Parlaments fordert alle Staaten einschließlich der EU und ihrer Mitgliedsstaaten auf, die territoriale Autonomie und das Recht auf Selbstbestimmung der indigenen Völker rechtlich anzuerkennen und hinzunehmen. Mit 534 Ja-Stimmen (79%) wurde die Entschließung angenommen. 71 (10%) Parlamentarier*innen stimmten mit "Nein", während sich 73 (11%) enthielten. Das Parlament beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. Sozialdemokraten, Liberale und GRÜNE stimmten geschlossen mit "Ja". In den anderen europäischen Fraktionen herrschte Uneinigkeit. Besonders häufig mit "Nein" stimmten Abgeordnete der rechtspopulistischen und rechtsextremen Fraktionen.

Von den 96 deutschen EU-Abgeordneten stimmten 77 für die Entschließung, 6 dagegen, 7 waren nicht beteiligt und 6 enthielten sich ihrer Stimme.

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Dafür gestimmt
77
Dagegen gestimmt
6
Enthalten
5
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 94 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter SimonPeter SimonSPD (S&D)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Birgit SippelBirgit SippelSPD (S&D)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Renate SommerRenate SommerCDU/CSU (EVP)10 - Nordrhein-Westfalen Enthalten
Portrait von Martin SonnebornMartin Sonnebornfraktionslos17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Joachim StarbattyJoachim StarbattyALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR)17 - Bundesliste Enthalten
Portrait von Ulrike TrebesiusUlrike TrebesiusALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR)17 - Bundesliste Enthalten
Portrait von Helga TrüpelHelga TrüpelDIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Sabine VerheyenSabine VerheyenCDU/CSU (EVP)10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Udo Voigt - NPDUdo Voigtfraktionslos17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Portrait von Jakob von WeizsäckerJakob von WeizsäckerSPD (S&D)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Axel VossAxel VossCDU/CSU (EVP)10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Manfred WeberManfred WeberCDU/CSU (EVP)2 - Bayern Dafür gestimmt
Portrait von Martina WernerMartina WernerSPD (S&D)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin WestphalKerstin WestphalSPD (S&D)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Rainer WielandRainer WielandCDU/CSU (EVP)1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Paul Hermann WinklerPaul Hermann WinklerCDU/CSU (EVP)13 - Sachsen Dafür gestimmt
Portrait von Tiemo WölkenTiemo WölkenSPD (S&D)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Joachim ZellerJoachim ZellerCDU/CSU (EVP)3 - Berlin Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele ZimmerGabriele ZimmerDIE LINKE (GUE/NGL)17 - Bundesliste Nicht beteiligt

Die Gesamtbevölkerung der indigenen Völker wird in weltweit über 70 Ländern auf 370 Millionen Menschen geschätzt. Damit machen sie circa 5% der Weltbevölkerung aus. Die kommunalen Rechte der indigenen Völker beruhe auf der traditionellen Besiedlung ihrer Gebiete. Das Gefühl der Zugehörigkeit, das sie mit diesen Gebieten verbinde, entspreche nicht dem in westlichen Gesellschaften üblichen Konzept des Eigentums. Die von indigenen Völkern besiedelten Gebiete machen weltweit etwa 22% der Landfläche aus und beherbergen schätzungsweise 80% der biologischen Vielfalt der Erde. Diese begrenzte und nicht erneuerbare natürliche Ressource sei ein wesentlicher Bestandteil des natürlichen Reichtums eines jeden Staates. Alle Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, in allen geeigneten internationalen Gremien das Bewusstsein für die Lage der Menschen- und Umweltrechte indigener Völker zu schärfen und sie im Rahmen ihrer Programme der Entwicklungszusammenarbeit stärker zu unterstützen. Dabei sei anzuerkennen, dass die indigenen Völker bei sämtlichen Beratungen über Themen, die sie betreffen könnten, konsultiert werden müssen.

Das EU-Parlament fordert, dass die privaten Sicherheitskräfte und die Angehörigen der Streitkräfte, die in den Gebieten der indigenen Völker unter Verletzung von deren Rechten eingesetzt sind, abgezogen werden und verurteilt die anhaltende Kriminalisierung von Verteidigern der Rechte indigener Völker. Es wird begrüßt, dass der Internationale Strafgerichtshof im Jahr 2016 erklärt hat, dass Landnahme und Umweltzerstörung die eigentlichen Ursachen zahlreicher Menschenrechtsverletzungen sind und künftig zur Anklage wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit führen können. Begrüßt wird, dass der Europäische Rat den Schutz der Rechte indigener Völker in seinen Schlussfolgerungen vom Mai 2017 zu einer Priorität erklärt hat. Weiterhin müsse das Thema „Rechte indigener Völker und Landnahme“ in die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung durch die EU aufgenommen werden.

Joachim Zeller (CDU) erinnerte an die UN-Erklärung zu den Rechten indigener Völker. Diese anerkenne das Recht von Ureinwohnern auf Selbstbestimmung und Verfügungsgewalt über ihr Land und die dort lagernden Bodenschätze. Vier entscheidende Staaten hätten gegen die Verabschiedung gestimmt: Kanada, Australien, Neuseeland und die USA. Die Rechte indigener Völker würden weiterhin in den meisten Fällen missachtet, wenn es um die Ausbeutung von Ressourcen gehe. Die UN-Erklärung könne nur wirksam werden, wenn sie Eingang in rechtsverbindliche internationale Verträge oder in nationale Gesetzgebung fände. Bei der Anerkennung der Rechte von Ureinwohnervölkern auf Selbstbestimmung und besonders beim Schutz vor Raub ihres Landes hätten die EU-Staaten bisher weitestgehend versagt.

Weiterführendes:

Mitteilung der Kommission zum EU-Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor

Lexikon der Nachhaltigkeit: Eintrag zu Landraub

Der Konflikt um die Ressource Land: Materialsammlung für Schülerinnen und Schüler