Verbot von Einwegplastik

Am 24.10.2018 wurde im Europäischen Parlament über ein Gesetz zum Verbot von Einwegkunststoffen abgestimmt. Mit 571 von 751 Ja-Stimmen wurde die Abstimmung angenommen. Von den 96 deutschen Abgeordneten stimmten 78 dafür und 8 dagegen. Die Kontrastimmen kamen hauptsächlich von Seiten der Christdemokraten und vereinzelt aus nationalistischen und rechtsextremistischen Fraktionen.

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Dafür gestimmt
77
Dagegen gestimmt
8
Enthalten
0
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Im Mai 2018 hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur Eindämmung von Plastikmüll vorgelegt. Nun wurde namentlich über eine Richtlinie zur Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen, Strategie für Kunststoffe, zu einem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und der überarbeiteten Abfallgesetzgebung abgestimmt.
Anlass ist die seit über 15 Jahren starke, exponentielle Zunahme der Verwendung von Plastik. Mehr als 8 Mrd. Tonnen Kunststoff wurden in ca. 65 Jahren verwendet, dadurch sind mehr als 6 Mrd. Tonnen Abfall entstanden. Weltweit gelangen 8 Mio. Tonnen Kunststoff pro Jahr in die Ozeane, alleine in Europa sind es 150.000 Tonnen jährlich.
Laut dem Bericht des Europäischen Parlaments hielten 95% der EuropäerInnen Maßnahmen in Bezug auf Einwegkunststoffe für notwendig und sogar dringend.

Die vorgelegte Richtlinie der EU-Kommission sieht mehrere Maßnahmen vor. Zum einen sollen Einwegkunststoffe, wie Plastikbesteck und -teller, Wattestäbchen, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe, verboten werden. Zum anderen sollen auch weiterhin Alternativen für Plastikobjekte entwickelt werden, für die es bisher keinen Ersatz gibt. Dazu zählen zum Beispiel Lebensmittelverpackungen und Trinkbecher. Außerdem sollen bis 2025 mindestens 90% aller Getränkeflaschen getrennt gesammelt werden.

Auch die wirtschaftlichen Aspekte dieser Umstellung werden benannt. Laut Kommission soll die Richtlinie es ermöglichen, bis 2030 Umweltschäden in Höhe von 22 Mrd. Euro zu vermeiden und den Verbrauchern Einsparungen von bis zu 6 Mrd. Euro zu ermöglichen.
 

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