Schutz von Tieren beim Transport stärken

Mit dem Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Verordnung über Tierschutz bei Transporten (aus dem Jahr 2005) strenger durchzuführen und zu beachten. Nach wie vor sei die Umsetzung in den Mitgliedstaaten uneinheitlich.

73% der Europaabgeordneten stimmten dem Antrag zu, damit wurde er angenommen. Von den deutschen MdEP stimmte ebenfalls die Mehrheit für den Antrag, darunter vor allem Abgeordnete der Grünen und der Sozialdemokraten; die deutschen Mitglieder der EVP-Fraktion enthielten sich mehrheitlich oder stimmten gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
52
Dagegen gestimmt
4
Enthalten
19
Nicht beteiligt
20
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Anlass für den Antrag des Parlaments sind die Millionen Tiere, die jährlich zu Zwecken der Zucht, Mast und Schlachtung über große Entfernungen zwischen den Mitgliedstaaten und außerhalb der Europäischen Union transportiert werden. Wie sich aus dem Bericht des EU-Parlaments entnehmen lässt, setzen diese Transporte die Tiere unter Stress, da sie dabei einigen Faktoren ausgesetzt sind, die ihr Wohlergehen beeinträchtigen. Im Jahr 2008 definierte die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) das Tierwohl als dann gegeben, wenn das Tier gesund sei, genug Platz habe, gut ernährt werde, sich sicher fühle, sein natürliches Verhalten zeigen könne und nicht unter Angst, Schmerz oder Not leide.

Mit dem Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments wird die bessere und strengere Durchführung der Verordnung über Tierschutz bei Transporten (aus dem Jahr 2005) gefordert, welche nach wie vor unzureichend und zwischen den Mitgliedstaaten uneinheitlich sei. Die Europäische Kommission, als Hüterin der Verträge, sei dafür verantwortlich, zu überwachen, dass die EU-Gesetzgebung korrekt angewendet wird und sicherzustellen, dass die Verordnung auf den nationalen Ebenen korrekt durchgeführt und -gesetzt wird. 

Das EU-Parlament fordert die Mitgliedstaaten auf, bei Verletzung der Verordnungsrichtlinien hinreichende Sanktionen zu verhängen, um das Leiden von Tieren und die fortgesetzte Nichteinhaltung durch Transportunternehmen zu verhindern. Die Kommission wird angehalten, eine schwarze Liste der Transportunternehmen zu erstellen, die wiederholt und in schwerwiegender Weise gegen die Verordnung verstoßen haben.  Sie soll dem Parlament außerdem regelmäßig über die Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung berichten und dabei die Verstöße nach verschiedenen Faktoren aufschlüsseln. Schließlich wird von den Mitgliedstaaten verlangt, dass die Bedingungen für die Transportfahrzeuge angepasst werden, sodass die Tiere genügend Platz zur Verfügung haben und vollkommen ausreichend mit Wasser und Futter versorgt werden.

73 % der Europaabgeordneten stimmten dem Antrag zu, damit wurde er angenommen. Von den deutschen MdEP stimmte ebenfalls die Mehrheit für den Antrag, darunter vor allem Abgeordnete der Grünen und der Sozialdemokraten; die deutschen Mitglieder der EVP-Fraktion enthielten sich mehrheitlich oder entschieden gegen den Antrag. Die Gegenstimmen kamen von Dennis Radtke (CDU), Stefan Gehrold (CDU), Werner Kuhn (CDU) und Werner Langen (CDU).

Da der Antrag angenommen wurde, sind Kommission und Mitgliedstaaten nun dazu verpflichtet, den Forderungen nachzukommen und sie umzusetzen.


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