Schutz der akademischen Freiheit

Am 29. November 2018 stimmten die Abgeordneten des Europaparlaments über eine Empfehlung zum "Schutz der akademischen Freiheit im auswärtigen Handeln der EU" ab. Dadurch werden Rat und Kommission aufgefordert, unionsweite Maßnahmen zum Schutz der Wissenschaftsfreiheit zu treffen.

Die Empfehlung wurde mit 67 Prozent aller Stimmen angenommen. Auch die deutschen Abgeordneten stimmten mehrheitlich zu, darunter vor allem Sozialdemokraten, Abgeordnete der Grüne-Fraktionen und einige Christdemokraten, letztere entschieden mit dieser Meinung allerdings entgegen der restlichen Fraktion. Die deutschen Gegenstimmen kamen aus konservativen sowie aus rechtspopulistischen Fraktionen.

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Dafür gestimmt
48
Dagegen gestimmt
9
Enthalten
21
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

In der Empfehlung an den Europäischen Rat und die Kommission vom 27.11.2018 fordert das Europäische Parlament unionsweite Maßnahmen zum Schutz der akademischen Freiheit im auswärtigen Handeln der EU. Die "Akademische Freiheit" wird im Bericht des Parlaments durch die "Freiheit der Mitglieder der akademischen Gesellschaft, Wissen durch Forschung, Studium, Diskussion [...] zu erwerben, weiter zu entwickeln und zu vermitteln" definiert.

Das Europaparlament begründet die Empfehlung unter anderem mit der grundlegenden Bedeutung des Rechts auf Bildung und weiteren demokratischen Werten und Grundsätzen wie dem gleichberechtigten Zugang, der Diskriminierungsfreiheit, Rechenschaftspflicht, institutioneller Autonomie und sozialer Verantwortung. Laut Bericht könne es keine Demokratie geben, solange die akademische Freiheit nicht gegeben sei, zumal diese die Grundlage für eine fundierte Debatte bilde. Anlass sei nun, dass ausländische Bildungseinrichtungen in der Europäischen Union von nationalen Regierungen angegriffen worden seien und unmittelbar von Verstößen gegen die akademische Freiheit betroffen wären.


Aus diesen Gründen fordert das Parlament den Rat und die Kommission auf, verschiedene Maßnahmen zum Schutz der akademischen Freiheit zu treffen. Rat und Kommission sollen...

  • ... sich in öffentlichen Erklärungen, politischen Strategien und Maßnahmen ausdrücklich zur Bedeutung der akademischen Freiheit und den Grundsätzen bekennen,
  • ... unionsweit darauf hinweisen, dass sämtliche Forderungen nach akademischer Freiheit unter die geltenden Menschenrechtsnormen fallen,
  • ... zum Aufbau von Kapazitäten für zügige, gründliche und transparente Ermittlungen bei Verstößen gegen die akademische Freiheit beitragen sowie
  • ... eine internationale Erklärung über die akademische Freiheit und die Autonomie von Hochschuleinrichtungen verfassen und annehmen

Die Empfehlung wurde mit 67 Prozent aller Stimmen angenommen. Auch die deutschen Abgeordneten stimmten mehrheitlich zu, darunter vor allem Sozialdemokraten, Abgeordnete der Grüne-Fraktionen und einige Christdemokraten, letztere entschieden mit dieser Meinung allerdings entgegen der restlichen Fraktion. Die deutschen Gegenstimmen kamen aus konservativen sowie aus rechtspopulistischen Fraktionen.

Da dem Entwurf dieser Empfehlung durch das Parlament zugestimmt wurde, ist es nun die Aufgabe des Europäischen Rates und der Europäischen Kommission, die geforderten Maßnahmen umzusetzen.

 

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