Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Gabriele Zimmer | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Joachim Zeller | CDU/CSU (EVP) | 3 - Berlin | Dafür gestimmt | |
Tiemo Wölken | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Babette Winter | SPD (S&D) | 16 - Thüringen | Dagegen gestimmt | |
Paul Hermann Winkler | CDU/CSU (EVP) | 13 - Sachsen | Dafür gestimmt | |
Rainer Wieland | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Kerstin Westphal | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Martina Werner | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Manfred Weber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Nicht beteiligt | |
Axel Voss | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Udo Voigt | fraktionslos | 17 - Bundesliste | Enthalten | |
Sabine Verheyen | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Helga Trüpel | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Ulrike Trebesius | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Joachim Starbatty | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dafür gestimmt | |
Martin Sonneborn | fraktionslos | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Renate Sommer | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dafür gestimmt | |
Birgit Sippel | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Peter Simon | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Andreas Schwab | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dafür gestimmt | |
Joachim Schuster | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Sven Schulze | CDU/CSU (EVP) | 14 - Sachsen-Anhalt | Dafür gestimmt | |
Helmut Scholz | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Martin Schirdewan | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Ulrike Rodust | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt |
Der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in Europa liegen vier Grundprinzipien zugrunde:
- Für jede Person gilt jeweils der Schutz des Sozialsystems von einem Land und die Beitragszahlung an ein Land.
- Gleichbehandlung, bzw. Nichtdiskriminierung (Art. 4 und 5 der Verordnung)
- Versicherungs-, Erwerbs- oder Wohnzeiten in anderen Ländern aus früheren Jahren werden, falls nötig, berücksichtigt.
- Der Anspruch auf Geldleistungen von einem bestimmten Land bleibt bestehen, auch wenn eine Person in einem anderen Land lebt ("Exportierbarkeit").
Dieser Politikbereich der Europäischen Union zielt darauf ab, dass die Sozialsysteme der verschiedenen Nationen miteinander koordiniert werden.
Mit dem Vorschlag des EU-Parlaments für eine Überarbeitung der Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird die EU-Kommission aufgefordert, verschiedene Änderungen, hinsichtlich einer verbesserten Koordinierung der Leistungen für mobile Personen1, an der bisherigen Verordnung vorzunehmen.
Diese Änderungen beinhalten unter anderem, den Zeitraum für den sogenannten "Export" von Geldleistungen für Arbeitssuchende von mindestens drei auf mindestens sechs Monate zu erhöhen. Grenzgänger*innen2 sollen außerdem zukünftig wählen können, ob sie die Arbeitslosenleistungen von ihrem Wohnmitgliedstaat oder dem Mitgliedstaat der letzten Erwerbstätigkeit beziehen wollen. Des weiteren sollen Vorschriften zur Rechtsklarheit und Transparenz von Pflegeleistungen geschaffen werden.
50% der MdEP stimmten dem Vorschlag zu, somit wurde er knapp angenommen. Von den deutschen EU-Abgeordneten stimmten die Mitglieder der EVP- und der EKR-Fraktion dem Vorschlag zu, dagegen waren die Abgeordneten der Sozialdemokraten und der Grünen.
Mit der Zustimmung der Abgeordneten im Europäischen Parlament wurden die vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Im nächsten Schritt wird die Kommission die Verordnung dementsprechend ändern und in geltendes Recht verwandeln.
1Mobile Personen: Urlauber*innen, Grenzgänger*innen, Ruheständler*innen und Arbeitssuchende
2Grenzgänger*innen: Personen, die in einem EU-Land arbeiten, jedoch in einem anderen leben