Errichtung des Europäischen Verteidigungsfonds

In der ersten Lesung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens zum Thema "Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds" legte das Europaparlament verschiedene Änderungen zum Verordnungsentwurf der Kommission vor. Die Verordnung sieht eine Ausstattung von 13 Milliarden Euro für den Verteidigungsfonds vor.

Am 12.12.2018 wurde die Verordnung zur Errichtung des Europäischen Verteidigungsfonds in geänderter Fassung angenommen. 54% der MdEP stimmten dafür, von den deutschen Abgeordneten stimmten die Christdemokraten zu. Dagegen waren die Sozialdemokraten sowie die Oppositionsfraktionen. 34 deutsche Abgeordnete stimmten entgegen der Meinung ihrer Fraktion, vor allem sozialdemokratische MdEP.

Die Verordnung wird am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

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Dafür gestimmt
36
Dagegen gestimmt
44
Enthalten
6
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

In der ersten Lesung des Verfahrens legte das Europaparlament nun verschiedene Änderungen zum Vorschlag der Kommission vor. Zusammengefasst regele die geplante Verordnung die Ziele des Verteidigungsfonds, die Mittelausstattung von 2021 bis 2027 sowie die Formen der Unionsfinanzierung und die Finanzierungsbestimmungen. Geplant ist eine Ausstattung von 13 Milliarden Euro im nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2021-2027).

Laut Europäischem Parlament würde die Übertragung der entsprechenden Mittelzuweisungen in der Verteidigung von den Mitgliedstaaten auf die europäische Ebene die Gesamtbelastung der öffentlichen Ausgaben in der Union verringern. Der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments legte im Jahr 2013 dar, dass die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich Verteidigung und Sicherheit jährlich Kosten in Höhe von 25-100 Milliarden Euro verursachen würde. 1

Violeta Bulc, EU-Verkehrskommissarin, bemerkte:

Wir wollen sicherstellen, dass im Fall der Fälle – wenn also Dinge im Verteidigungsfall aktiviert werden müssen, wir dazu auch in der Lage sind.

Kritisiert wird an dieser Verordnung, dass die EU dadurch zu einem globalen Akteur im militärischen Bereich aufgerüstet würde und damit die zivile Politik militarisiert werde. Des Weiteren wird aktuell problematisiert, dass die Verordnung illegal sei und gegen das geltende EU-Recht verstoße. Ein Gutachten des Bremer Rechtswissenschaftlers Andreas Fischer-Lescano befand (im Auftrag der Linksfraktion im EU-Parlament), dass der Lissaboner EU-Vertrag, der im Jahr 2009 in Kraft trat, eindeutig verbiete, militärische oder verteidigungspolitische Projekte aus dem Gemeinschaftshaushalt zu finanzieren.

Sabine Lösing (Die Grünen) erklärte dazu:

Wer die EU-Militärunion nicht auf den Trümmern des Rechts ausbauen will, der darf dem Verteidigungsfonds heute Nachmittag nicht zustimmen.

Am 12.12.2018 wurde nun in erster Lesung vom Europäischen Parlament über den geänderten Entwurf abgestimmt. 54% der MdEP stimmten dafür, von den deutschen Abgeordneten stimmten die Christdemokraten zu. Dagegen waren die Sozialdemokraten sowie die Oppositionsfraktionen. 34 deutsche Abgeordnete stimmten entgegen der Meinung ihrer Fraktion, vor allem sozialdemokratische MdEP.

Die Verordnung zur Errichtung des Europäischen Verteidigungsfonds wurde, trotz Vorwürfen des Verstoßes gegen geltendes EU-Recht, in geänderter Fassung angenommen und wird am 01. Januar 2021 in Kraft treten.

 

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