Entwicklungshilfe der EU für das Bildungswesen

Der Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments vom 15.10.2018 über die Entwicklungshilfe der EU für das Bildungswesen wurde am 13.11.2018 erfolgreich im EP angenommen. Durch diesen Antrag soll der Beitrag der Mitgliedstaaten zur Entwicklungshilfe für den Bereich der Bildung erhöht und neue Prioritäten gesetzt werden.

Mit 474 Ja-Stimmen (88%) wurde der Antrag angenommen. 61 der 96 deutschen Abgeordneten stimmten dem Entschließungsantrag zu, nur vier stimmten dagegen. Die Gegenstimmen kamen aus AfD, Die Partei und der Linken.

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Dafür gestimmt
61
Dagegen gestimmt
4
Enthalten
1
Nicht beteiligt
29
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Andreas SchwabAndreas SchwabCDU/CSU (EVP)1 - Baden-Württemberg Nicht beteiligt
Portrait von Peter SimonPeter SimonSPD (S&D)17 - Bundesliste Nicht beteiligt
Portrait von Birgit SippelBirgit SippelSPD (S&D)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Renate SommerRenate SommerCDU/CSU (EVP)10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Portrait von Martin SonnebornMartin Sonnebornfraktionslos17 - Bundesliste Dagegen gestimmt
Portrait von Joachim StarbattyJoachim StarbattyALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Ulrike TrebesiusUlrike TrebesiusALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Helga TrüpelHelga TrüpelDIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Sabine VerheyenSabine VerheyenCDU/CSU (EVP)10 - Nordrhein-Westfalen Dafür gestimmt
Udo Voigt - NPDUdo Voigtfraktionslos17 - Bundesliste Enthalten
Portrait von Jakob von WeizsäckerJakob von WeizsäckerSPD (S&D)17 - Bundesliste Nicht beteiligt
Axel VossAxel VossCDU/CSU (EVP)10 - Nordrhein-Westfalen Nicht beteiligt
Portrait von Manfred WeberManfred WeberCDU/CSU (EVP)2 - Bayern Nicht beteiligt
Portrait von Martina WernerMartina WernerSPD (S&D)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin WestphalKerstin WestphalSPD (S&D)17 - Bundesliste Dafür gestimmt
Portrait von Rainer WielandRainer WielandCDU/CSU (EVP)1 - Baden-Württemberg Dafür gestimmt
Portrait von Paul Hermann WinklerPaul Hermann WinklerCDU/CSU (EVP)13 - Sachsen Dafür gestimmt
Portrait von Tiemo WölkenTiemo WölkenSPD (S&D)17 - Bundesliste Nicht beteiligt
Portrait von Joachim ZellerJoachim ZellerCDU/CSU (EVP)3 - Berlin Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele ZimmerGabriele ZimmerDIE LINKE (GUE/NGL)17 - Bundesliste Dagegen gestimmt

Zu Beginn des Antrags führt das Europäische Parlament auf, dass die Bildung ein grundlegendes Menschenrecht und zur Verwirklichung aller Ziele für nachhaltige Entwicklung von zentraler Bedeutung sei. Sie verhindere eine generationsübergreifende Verbreitung von Armut und verwirkliche die Gleichstellung der Geschlechter.

Die letzte Überarbeitung einer Mitteilung zum Thema Bildung durch die Kommission stammt aus dem Jahr 2010, weshalb das EP nun beschlossen hat, die Entwicklungshilfe im Bildungswesen zu aktualisieren - Denn im Jahr 2015 betrug die Hilfe im Bereich Bildung nur 6,2% der Entwicklungshilfe. Im selben Jahr besuchten weltweit 264 Millionen Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter keine Grund- oder weiterführende Schule.

Das Europaparlament verlangt nun, dass die Entwicklungshilfe im Bereich Bildung eine absolute Priorität werden muss. Sie sei maßgebend für: die wirtschaftliche Entwicklung, den Abbau von Ungleichheiten, die Gleichstellung der Geschlechter, die Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen, die Gesundheit, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit. Die Union und ihre Mitgliedstaaten werden aufgefordert, bis zum Jahr 2024 10% und bis zum Jahr 2030 15% ihrer offiziellen Entwicklungshilfe für die Bildung bereitzustellen. Von daher solle die Hilfe der Union zunächst zwei Prioritäten verfolgen:

  1. Den Schwerpunkt auf eine hochwertige und inklusive Grundbildung legen
  2. Die am wenigsten entwickelten Länder verstärkt unterstützen

Da die Abstimmung angenommen wurde, soll die Entschließung nun an die EU-Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten übermittelt werden. Da diese Entschließung rechtlich nicht bindend ist, muss sie nun von diesen rechtgebenden Instanzen beschlossen werden. 

 

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