Die Rolle der Städte im institutionellen Gefüge der EU

Die Entschließung des Europäischen Parlaments fordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Rat und den lokalen Gebietskörperschaften. Mit 499 Ja-Stimmen (74%) wurde die Entschließung angenommen und das Parlament sprach sich dafür aus, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. 70 (10%) Parlamentarier*innen stimmten mit "Nein", während sich 102 (15%) enthielten. Christdemokraten, Sozialdemokraten, Grüne und Linke stimmten für die Entschließung. Die Liberalen enthielten sich in den meisten Fällen. Die nationalistischen und rechtsextremistischen Fraktionen konnten keine gemeinsame Position finden, stimmten aber oft mit "Nein" oder enthielten sich.

Von den 96 deutschen EU-Abgeordneten stimmten 78 für die Entschließung, 8 dagegen, 5 waren nicht beteiligt und 5 enthielten sich ihrer Stimme.

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Dafür gestimmt
77
Dagegen gestimmt
8
Enthalten
5
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 95 Abgeordneten.

Mit dem Vertrag von Maastricht wurde der Europäische Ausschuss der Regionen geschaffen. Die Städte können seither im Rahmen ihrer Vertretung im Beschlussfassungsprozess der EU mitwirken.

Die meisten Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU würden inzwischen auf lokaler und regionaler Ebene sowie auf der Ebene der Städte umgesetzt. Die neuen globalen Aufgaben machen ein stärkeres Engagement der Städte bei der Konzipierung und Umsetzung der EU-Maßnahmen erforderlich. Im Zusammenhang mit Einwanderung, demografischem Wandel und Jugendarbeitslosigkeit sowie dem Zugang zu sauberer und erschwinglicher Energie bedürfe es Lösungen vor Ort. Die Städte stellten für die Bürger*innen die am besten fassbare politische Ebene dar. Deshalb böten sie großes Potenzial für konstruktive Debatten. Daher sei das Potenzial der Städte auch bei Themen, die über die Stadtentwicklungspolitik im eigentlichen Sinne hinausgehen, für die Konzipierung und Umsetzung der Maßnahmen der EU zu nutzen. Daraus müsse eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Rat und den lokalen Gebietskörperschaften resultieren.