Änderung des Wahlrechts zum EU-Parlament

Das EU-Parlament hat einem Bericht zugestimmt, der umfassende Reformen des Wahlsystems für das Europäische Parlament fordert.

Bitte beachten Sie, dass wir nur das Abstimmungsergebnis für die deutschen EU-Abgeordneten darstellen.

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Dafür gestimmt
51
Dagegen gestimmt
24
Enthalten
4
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.

Der Bericht fordert unter anderem, dass rechtlich verankert werden soll, dass die europäischen Partei-Familien bis maximal 12 Wochen vor der Wahl einen Spitzenkandidaten benennen, der für das Amt des Kommissionspräsidenten kandidiert. Derzeit wird der Kommissionspräsident vom Europäischen Rat nominiert.

Außerdem sieht der Text die Einführung von Sperrklauseln zwischen 3% und 5 % für Wahlkreise mit mehr als 26 Sitzen vor. Davon betroffen wäre auch Deutschland, wo seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Sperrklauseln bei der Wahl zum Europäischen Parlament unzulässig sind.

Darüber hinaus soll das Wahlrecht in allen Mitgliedstaaten bereits ab einem Alter von 16 Jahren gelten und möglichst ein einheitlicher Wahltermin gefunden werden. Derzeit kann jeder Mitgliedstaat in einem Zeitraum von vier Tagen selbst festlegen, wann gewählt wird.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (TFEU) räumt dem Europäischen Parlament in Art. 223 Abs. 1 ein, Bestimmungen für die Wahl seiner Mitglieder nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten vorzuschlagen. Die Entscheidung über die Erlassung der Bestimmungen liegt beim Rat der Europäischen Union, der zu einem einstimmigen Ergebnis kommen muss.

Die nächste Wahl zum Europäischen Parlament findet voraussichtlich im Frühjahr 2019 statt.

Das Gesamtergebnis im EU-Parlament: 

315 Zustimmungen (52%)

234 Gegenstimmen (39%)

55 Enthaltungen (9%9

Weiterführend:

Vorgang bei VoteWatch

Alle Links abgerufen am 30.09.2016.