Als Teil des sog. "EU-Sixpacks" legt die Verordnung Bestimmungen zur Beschleunigung und zur Klärung des Verfahrens bei übermäßigem öffentlichem Defizit eines Euro-Mitgliedstaates fest.
Das Defizitverfahren hat die Zielsetzung Defizite zu vermeiden und aufgetretene Defizite schnellstmöglich zu korrigieren.