Verbot des Fleischklebers Thrombin

Mit denkbar knapper Mehrheit hat das Europäische Parlament die Verwendung des Enzyms Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff verboten. Thrombin dient der Zusammenfügung einzelner Fleischstücke zu einem Ganzen ("Klebefleisch") und wird aus Schweineblut gewonnen.

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Dafür gestimmt
57
Dagegen gestimmt
32
Enthalten
2
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 99 Abgeordneten.

Die EU-Kommission wollte ursprünglich das Schweineblut-Enzym Thrombin als Lebensmittelzusatzstoff genehmigen. Dagegen legte das Europäische Parlament sein Veto ein. 369 Ja-Stimmen waren dafür notwendig, am Ende stimmten 370 Abgeordnete - überwiegend aus Reihen der Sozialisten, Grünen und Linken - für ein entsprechendes Verbot. Die 262 Nein-Stimmen kam vor allem aus dem Lager der Liberalen sowie der konservativen Parteien. Während die deutschen Abgeordneten von SPD, Grünen, Linken ("Ja") und FDP ("Nein") geschlossen abstimmten, gab es unter den Abgeordneten von CDU/CSU sowohl Zustimmung als Ablehnung für den Entschließungsantrag des Parlaments.

Laut EU-Recht kann ein Zusatzstoff nur zugelassen werden, wenn er dem Nutzen der Verbraucher dient. Eine alleinige Kennzeichnung von mit Thrombin versetzen Produkten reiche laut Entschließungsantrag nicht aus, um eine Irreführung der Verbraucher zu verhindern. Zudem argumentiert das Parlament, dass bei der Verwendung von Thrombin die Gefahr der Bakterienvermehrung im Herstellungsprozess sowie beim Endprodukt bestehe.