Neuer Verhaltenskodex für Abgeordnete

Für Abgeordnete des Europäischen Parlaments gilt in Zukunft ein neuer Verhaltenskodex. Jede Vergütung bezahlter Tätigkeiten außerhalb des Parlaments, die 5.000 Euro im Jahr überschreitet, muss offengelegt werden. Auch der Umgang mit Geschenken und Vergünstigungen soll nun transparenter werden.

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Dafür gestimmt
87
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
1
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 99 Abgeordneten.

Der mit breiter Zustimmung verabschiedete Verhaltenskodex tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Im Sinne von mehr Transparenz sollen dann Nebenverdienste, Geschenke oder Vergünstigungen über 150 Euro offengelegt werden. Der Kodex enthält außerdem ein klares Verbot, Bezahlungen und Gegenleistungen für die Einflussnahme auf parlamentarische Entscheidungen anzunehmen.

Bei Verstoß gegen die neuen Regeln drohen den Abgeordneten folgende Sanktionen: Verweis, Streichung von Diäten von 2 bis zu 10 Tagen, vorübergehende Aussetzung der parlamentarischen Aktivitäten für bis zu 10 Tage, der Verlust der Rolle als Berichterstatter oder anderer gewählter Posten innerhalb des Parlaments.

Auch ehemalige Abgeordnete des EP sind von dem, Verhaltenskodex betroffen. Sofern sie eine Lobby-Tätigkeit in einem Bereich aufnehmen, der in direkter Verbindung mit EU-Angelegenheiten steht, müssen sie alle Einrichtungen meiden, die ehemaligen EP-Abgeordneten sonst benutzten dürfen.

Als nächste Schritte werden Maßnahmen zur Implementierung des Kodex und ein Überwachungsverfahren durch das EP-Büro festgelegt.