Von den 99 deutschen Europaabgeordneten stimmten 47 für die Richtlinie und 41 dagegen.
Hintergrund der Abstimmung ist das sogenannte "Honig-Urteil", welches im September 2011 vom Europäischen Gerichtshof gefällt wurde. Nach diesem Urteil sollte Honig mit gentechnisch veränderten Pollen als Zutat gekennzeichnet werden.
Die EU-Kommission brachte daraufhin den Vorschlag ein, wonach Pollen ein natürlicher Bestandteil und keine Zutat von Honig seien. Demzufolge sei nicht mehr zwischen natürlichen Pollen und GVO-Pollen, also gentechnisch veränderten Pollen, zu unterscheiden. Pollen von genetisch veränderten Pflanzen müssen somit nicht auf dem Etikett angegeben werden. Zuvor hätte mit GVO-Pollen kontaminierter Honig ab einen Schwellenwert von 0,9% entsprechend deklariert werden sollen.
Der Deutsche Imkerbund wertete das Urteil als "enttäuschend". Auf seiner Homepage kritisierte der Verband, nun könnten die Verbraucher nicht mehr erkennen, ob sich GVO-Pollen im Honig befinde oder nicht.