Entschließungsantrag zum Thema Sexuelle Ausbeutung

Ein Entschließungsantrag zum Thema "Sexuelle Ausbeutung und Prostitution und deren Auswirkungen auf Geschlechter-Gleichheit" ist vom EU-Parlament mehrheitlich angenommen worden. Insgesamt stimmten 343 Abgeordnete für den Antrag, 139 dagegen und 105 enthielten sich.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
38
Enthalten
10
Nicht beteiligt
16
Abstimmungsverhalten von insgesamt 99 Abgeordneten.

Der Vorschlag an die Kommission und den Rat lehnt sich stark an das "Nordische Modell" an: Prostitution soll generell unter Strafe gestellt werden. Strafrechtlich verfolgt werden aber Zuhälter und Freier. Die sich prostituierende Person soll entkriminalisiert werden. Ziel sei eine Verbesserung der Geschlechtergleichheit sowie das Eindämmen von Menschenhandel und illegaler Prostitution in der EU.

Begründet wird die Forderung damit, dass es sich bei Prostitution um ein globales Phänomen handele, welches im direkten Zusammenhang mit Menschenhandel und Bandenkriminalität stehe.
Außerdem sind es überwiegend Frauen, die ihren Körper teilweise freiwillig, teilweise unfreiwillig verkaufen und Männer, die diese Dienste in Anspruch nehmen.

Gerade die Frage der generellen Strafbarkeit von Prostitution wird kontrovers diskutiert. So wurde ein Änderungsantrag eingebracht u.a. unterstützt von den Grünen. Darin wird gefordert, zwischen freiwilliger Prostitution in Form von legaler Beschäftigung und Zwangsprostitution zu unterscheiden. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.