REACH (Chemikalienverordnung)

Die deutschen EU-Abgeordneten von Union, SPD und FDP haben mehrheitlich für die Chemikalienverordnung REACH gestimmt. Hersteller von Chemikalien sind künftig selbst für die Sicherheit der Stoffe verantwortlich. Die REACH-Verordnung ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten.

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Dafür gestimmt
69
Dagegen gestimmt
16
Enthalten
4
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 99 Abgeordneten.

Die Abkürzung REACH bedeutet "Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals" ("Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe").

Im Rahmen des neuen REACH-Systems findet künftig eine Beweislastumkehr statt: Hersteller und Importeure von Chemikalien sind selbst für die Sicherheit ihrer Chemikalien verantwortlich. Dazu müssen sie die notwendigen Daten selbst beschaffen und Vorgaben zum sicheren Umgang mit den Stoffen machen. Letzteres gilt für die gesamte Wertschöpfungskette, also vom Hersteller bis zum Anwender. Registriert werden müssen Chemikalien, von denen mehr als einer Tonne pro Jahr produziert bzw. importiert wird. Ab einer Menge von 10 Tonnen pro Jahr muss ein Stoffsicherheitsbericht erstellt und ggfs. Vorschläge zur Riskominderung gemacht werden.

Während des Gesetzgebungsverfahrens hatte das EU-Parlament eine Verringerung der Testanforderungen bei der Registrierung (von Stoffen zwischen 1 und 10 Tonnen pro Jahr) beschlossen. Gleichzeitig verständigten sich die Parlamentarier über strengere Regelungen bei gefährlichen Stoffen.

Für besonders gefährliche Chemikalien gibt es künftig eine Zulassungspflicht. Über die Zulassung entscheidet die Europäische Kommission.

Das Europäische Parlament hat der REACH-Verordnung - ebenso wie eine Mehrheit der deutschen EU-Abgeordneten - mehrheitlich zugestimmt.

Kritisiert wurde das REACH-System u.a. von Vertretern der deutschen Industrie aufgrund der entstehenden Kosten für Untersuchungen. Tierschützer kritisierten, dass für die Untersuchungen der Stoffe Ergebnisse aus Tierversuchen verwendet würden.