Dienstleistungen innerhalb der Union

Die Richtlinie zur Vereinheitlichung nationaler Standards im Dienstleistungssektor wurde von SPD, CDU und CSU mehrheitlich angenommen. Ein CSU-Abgeordneter stimmte ebenso mit Nein wie alle deutschen Abgeordneten der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen.

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Dafür gestimmt
67
Dagegen gestimmt
25
Enthalten
0
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 99 Abgeordneten.

Die Verwirklichung des Binnenmarktes bedeutete für die Union neben Recht auf freien Warenverkehr, Arbeitnehmerfreizügigkeit und freiem Kapital- und Zahlungsverkehr auch die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen. Letzteres stand jedoch in einigen Ländern im Widerspruch zu nationalem Recht. Die Dienstleistungsrichtlinie hat den Abbau von zwischenstaatlichen Hindernissen zum Ziel. Heftig umstritten war darin das Herkunftslandprinzip, welches vorsieht, dass Dienstleister bei Tätigkeiten in einem anderen Mitgliedsstaat lediglich den Regeln ihres Heimatlandes unterworfen werden sollten. Kritiker beklagten, dass dies Lohn- und Sozialdumping fördere. Die Formulierung fand sich letztendlich nicht in dem Entwurf wieder, prinzipiell blieb das Prinzip jedoch erhalten. 394 Abgeordnete stimmten für die Richtlinie, 215 dagegen, 33 enthielten sich. Die Abstimmung war in ein Mitentscheidungsverfahren eingebettet, die Änderungen des Parlaments wurden von der Kommission in einen neuen Entwurf mit aufgenommen und dem Rat übermittelt. Im November 2006 stimmte das Parlament über den Gemeinsamen Standpunkt des Rates ab. Die wenigen Änderungen des Parlaments wurden einen Monat später endgültig vom Ministerrat beschlossen.