Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter

Der Ausschuss ist zuständig für die Förderung und den Schutz der Rechte von Frauen, die Politik der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, die Beseitigung jeglicher Form von Diskriminierung sowie die Sensibilisierung für die Rechte der Frauen. Weitere Informationen finden Sie hier.

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