Der von den Oppositionsfraktionen FDP, Grüne und Linke gemeinsam eingebrachte Gesetzesentwurf, fordert die Bundesregierung auf, das Wahlrecht so zu verändern, dass ein weiteres Anwachsen der Abgeordnetenzahl im deutschen Bundestag bei der nächsten Bundestagswahl verhindert werde.
Konkret soll das Wahlrecht so reformiert werden, dass das System des personalisierten Verhältniswahlrechts beibehalten werde, jedoch die sogenannten Überhangmandate vermieden werden. Dazu müsse laut Antrag das Verhältnis von Listen- und Direktmandaten zugunsten der Listenmandate verändert werden. Um dies zu erreichen solle die Zahl der Wahlkreise auf 250 verringert, die Gesamtsitzzahl auf 630 erhöht und aber damit fest begrenzt werden. Der Antrag fordert auch die Abschaffung des sogenannten Sitzkontigentverfahrens da dieses, laut Entwurf, zu einem "unnötigen Ausgleichbedarf für andere Parteien" führe.
Der Bericht und Gesetzesentwurf wird in erster Sitzung beraten und unüblicherweise auch abgestimmt. Wie der SPIEGEL berichtet ist dies nach Paragraf 80 Absatz 2 möglich. So kann auf Antrag einer Fraktion darüber entschieden werden, ob eine Ausschussüberweisung zur zweiten Lesung im Bundestag auch ohne Zustimmung des Ausschusses vollzogen wird.
Die Fraktionen konnten sich, wie die ZEIT berichtet, bereits in der vergangenen Wahlperiode nicht auf eine Reform einigen, weshalb das Parlament bei der Wahl 2017 mit 709 Abgeordneten so groß geworden ist wie nie zuvor. Ohne Wahlrechtsänderung wird ein weiteres Ansteigen der Abgeordnetenzahl auf 800 oder noch mehr erwartet.
Die, laut Paragraf 80 Absatz 2 benötigte, Zweidrittelemerheit konnte nicht erreicht werden. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten zum Großen Teil gegen den Antrag, während die antragsstellenden Fraktionen FDP, Grüne und Linke und die AfD (nicht antragsstellend) für den Antrag stimmten. Thomas Oppermann votierte, im Gegesatz zum Rest seiner Fraktion, für den Antrag.
Debatte
Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag macht deutlich, dass ihr bisher noch kein Reformvorschlag der CDU/CSU-Fraktion vorliege und die Bundestagswahl 2021 mit der bisherigen Zahl von 299 Wahlkreisen stattfinden soll. Zudem sei die Fraktion gegen eine Bundestagswahl, bei der durch die Streichung von Überhangmandate "der Wählerwillen nicht abgebildet" werde.
Für die CDU/CSU-Fraktion komme der Vorschlag der Oppositionsfraktionen laut Debatte nicht in Frage. Dafür sei eine Reform denbkbar, bei der die Wahlkreise von 299 auf 280 gesenkt werden und sieben Überhangmandate nicht mehr ausgeglichen werden.
Konstantin Kuhle (FDP) macht in Debatte deutlich, dass der Vorschlag der Union nicht beschlussfähig sei, da die SPD die Wahlkreisreduzierung ablehne und der Oppositionsgesetzesentwurf somit der einzig beschlussfähige sei. Ein, wie von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagenes, nicht ausgleichen der Überhangmandate bedeute außerdem, dass die nächste Wahl "nicht das Wahlergebnis repräsentieren soll. Dies sei " für die demokratische Opposition in diesem Haus nicht akzeptabel.
Die Linksfraktion erwähnt in der Debatte unter anderem, dass die Kompromissbereitschaft sehr kurzfristig käme. So wirft Friedrich Stratemanns (DIE LINKE) der Unionsfraktion "fadenscheiniges Vorgehen" mit "mehr als einem Jahr Untätigkeit, sturer Blockadehaltung und blindem Aktionismus auf dem aller letzten Drücker" vor.
Die Grüne Britta Haßelmann kritisiert, dass der Oppositionsentwurf "alle Parteien proportional gleich" treffe, gerecht und verfassungsgemäß sei. Das Verhalten der Union und SPD bezeichnete sie als "Trauerspiel". Der Bundestag befasse sich bereits seit 2013 ergebnislos mit der Frage. Es habe "nicht ansatzweise den Eindruck", dass sich Union und SPD nach der Sommerpause im September einigen wollen.
Die AfD-Fraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der bei Erhalt der derzeitigen Wahlkreise das Prinzip der personalisierten Verhältniswahl beibehält, gewährleistet und mit dem die festgelegte Regelgröße des Bundestages von 598 Abgeordneten nicht überschritten werde.
Kommentare
Heinrich Richter, 31180 Giesen am 06.07.2020 um 13:12 Uhr
PermalinkMeine Frage: Wie lange wird es dauern bis wir einen Bundestag haben wie zb in China oder Russland? Ich finde dieses Gehabe von den Politikern dermaßen rücksichtslos, da sie mit unserem Geld dermaßen verantwortungslos umgehen das ich mir überlege aus der konservativen Partei auszutreten und einer anderen beizutreten wie zb der AFD.
Herzlichst H. Richter
Warum Partei? am 26.07.2020 um 11:40 Uhr
Antwort auf Meine Frage: Wie lange wird… von Heinrich Richter, 31180 Giesen
PermalinkWaaas, Sie alimentieren die reichste Partei Deutschlands, die - wie Sie erkannten - unsere Steuergelder verschwendet und den Volkswillen rücksichtslos und selbstsüchtig ignoriert auch noch?
Glauben Sie, es würde etwas besser werden, wenn Sie Ihr Geld einer anderen Partei geben?
Das ist doch genau das Problem. Würden ZUERST die Personen, die gewählt werden in den BT einziehen und wären die Parteistimmen bei der Wahl nachrangig, hätten wir das Gedönse nicht und würden der Demokratie Vorschub leisten. Es gibt viel zu wenig wirklich Partei-Freie Abgeordnete im BT.
Sebastian Mayer am 27.07.2020 um 23:52 Uhr
Antwort auf Meine Frage: Wie lange wird… von Heinrich Richter, 31180 Giesen
Permalinkwas versprechen sie sich denn bitte von der AfD, diese verschwendet schon als Oppositionspartei nur Zeit, Nerven und Geld, ist dies nicht ihre Meinung? Dann klären sie mich bitte auf
Heinrich Richter, 31180 Giesen am 28.08.2020 um 11:09 Uhr
Antwort auf was versprechen sie sich… von Sebastian Mayer
PermalinkSiehe meine Antwort an Herrn Böhme
Lorenz Böhme am 01.08.2020 um 13:21 Uhr
Antwort auf Meine Frage: Wie lange wird… von Heinrich Richter, 31180 Giesen
PermalinkSehr geehrter Herr Richter,
Enttäuschung und durchaus gerechtfertigte Verärgerung über die derzeit regierenden Parteien sollte kein Grund sein, sich für eine Partei wie die AfD zu entscheiden.
Lesen Sie bitte das Parteiprogramm mal quer, hören Sie sich nochmal genau einige programmatische Reden der Vorsitzenden oder Spitzenfunktionäre an, Sie werden feststellen, dass diese Partei keineswegs konservativ ist.
Konservativ sein bedeutet doch, etwas bewahren zu wollen. Diese Leute wollen aber nichts bewahren - sondern vielmehr etwas exhumieren ... u.a. Dinge wie Revanchismus, Nationalismus und in Teilen auch den Rassismus. Siehe hierzu: https://m.faz.net/aktuell/politik/inland/antisemitismusbeauftragter-kle…
Mit freundlichen Grüßen
Lorenz Böhme
Heinrich Richter, 31180 Giesen am 28.08.2020 um 11:08 Uhr
Antwort auf Sehr geehrter Herr Richter,… von Lorenz Böhme
PermalinkHerr Böhme, Sie haben Recht, das Kind ist aus Wut und Enteuschung geboren.
Bernd Rickert am 13.10.2020 um 23:02 Uhr
Antwort auf Sehr geehrter Herr Richter,… von Lorenz Böhme
PermalinkEntfernt. Nutzen Sie den Kommentarbereich bitte um sich sachlich über den Artikelinhalt auszutauschen. Danke, die Redaktion/db
Niklas Kouba am 28.09.2020 um 14:59 Uhr
Antwort auf Meine Frage: Wie lange wird… von Heinrich Richter, 31180 Giesen
PermalinkHallo Herr Richter,
ich bin 19 Jahre alt und habe noch vor 75+ Jahre in unserer schönen Bundesrepublik zu leben. Ihren Unmut gegenüber den konservativen Parteien kann ich in Teilen sehr gut nachvollziehen. Jedoch würde ich mir, im Sinne aller künftigen Generationen, wünschen, dass Sie sich nicht für die AFD entscheiden. Unzufriedenheit mit derzeitigen Entscheidungsträgern sollte nicht denen in die Hände spielen, die nachhaltige Politik konsequent verhindern wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Alfred W. am 08.10.2020 um 16:52 Uhr
Antwort auf Meine Frage: Wie lange wird… von Heinrich Richter, 31180 Giesen
PermalinkNun das mit der AfD würde ich mir überlegen - allerdings neige ich zu der Auffassung, dass wenn sich Parteien einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verschließen - diese verfassungsfeindlich sein dürften. Insoweit müsste der Verfassungsschutz CDU, CSU und SPD besonders "im Auge" haben.
Karin Semtner am 10.07.2020 um 18:36 Uhr
PermalinkIch bin auch darüber erbost, wie egoistisch die regierenden Parteien das Geld der Bürger für Ihre Pläne ausgeben. Seit Wochen, nicht nur in der Coronazeit, sehe ich leere Stühle im Parlament, wenn da mal gearbeitet wird. Da muss was geändert werden, damit das Volk mal wieder an die Politik vertrauensvoll glauben kann
André Jakowlow am 15.07.2020 um 08:05 Uhr
PermalinkMan könnte meinen, dass die Staatliche Parteifinanzierung und die Höhe der monatlichen Vergütung für ein Mandat so große Anreize sind, dass es erstrebenswert ist seine Schäfchen in diesen sicheren Hafen zu bringen. Das Abstimmungsverhalten bestätigt diese Tendenz. Lediglich die AfD scheint ganz eigenen Prinzipien zu folgen, weniger der Überzeugung. Dort geht es in erster Linie um Machtverhältnisse und Elitendenken. Die wollen keine weiteren Nebenbuhler neben sich und möglichst wenig Widerstand auf der anderen Seite. Aber das wird deren Fußvolk noch merken. Siehe Abstimmung zur Anhebung der Grundsicherung. ;)
Anton Steinböck am 19.07.2020 um 17:21 Uhr
PermalinkDie Hälfte des Bundestages wird duch Direktmandate besetzt und die andere Hälfte nach der "Stärke" der Parteien!
BASTA!
Sebastian Mayer am 27.07.2020 um 23:54 Uhr
Antwort auf Die Hälfte des Bundestages… von Anton Steinböck
Permalinkganz so einfach ist es nun auch wieder nicht Zwinkersmiley ;)
Uwe Rennert am 28.09.2020 um 12:13 Uhr
Antwort auf ganz so einfach ist es nun… von Sebastian Mayer
PermalinkSie zwinkern, ok. , aber, warum das so einfach nicht ist, haben sie nichts beigetragen. Es ist doch mehr als einfach je nach Stärke eine einfache Prozentrechnung anzuwenden.
Es ist meiner Meinung nach extrem widerlich wie die Groko sich darüber hinwegsetzt.
Gerald Hübner am 06.08.2020 um 21:12 Uhr
Antwort auf Die Hälfte des Bundestages… von Anton Steinböck
Permalinkmacht in der Summe (schon jetzt) 709!! Irgendwo habe ich wohl in Mathematik (obwohl das nur Rechnen ist) massive Lücken! Wieviel Wahlkreise gibt es denn, bbasta?
Heinrich Richter, 31180 Giesen am 24.07.2020 um 16:50 Uhr
PermalinkNiemand lässt die Hand fallen die ihn füttert!
Die Abgeordneten sind zwar selten in der Lage Gesetze durchzubringen, obwohl genügend Juristen vertreten sind, aber verhindern das der Bundestag verkleinert wird will auch keiner. Nur sagen tuts auch niemand. Die Chinesische Duma mit üb tausend Mitgliedern lässt grüssen
Max Spies am 25.08.2020 um 08:44 Uhr
Antwort auf Niemand lässt die Hand… von Heinrich Richter, 31180 Giesen
PermalinkDie Abgeordneten sagen: Wir möchten ein Gesetz ändern. Oder: Wir möchten ein neues Gesetz. Danach wird lange darüber gesprochen. Am Ende fragt der Präsident: Wer ist für das Gesetz? Dann stehen die auf, die dafür sind. Oder sie heben ihre Hand. Dann geht es in den Bundesrat. Danach muss die Bundeskanzlerin das Gesetz lesen. Auch ein Minister muss das Gesetz lesen. Das Gesetz gilt erst, wenn auch der Bundes-Präsident das Gesetz unterschreibt.
Gut Ding will Weile haben und auf Grund der Geschichte ist das richtig. Mir geht vieles auch zu langsam. Aber ich vertraue unserem Aufbau und darauf, dass keiner im Morgen die Arbeit mit dem Vorsatz beginnt heute mache ich es mal richtig schlecht.
PS: Die Duma oder Staatsduma ist das Unterhaus, die direkt vom Volk gewählte 2. Parlamentskammer der Föderationsversammlung von Russland. Der Nationale Volkskongress ist formell das Parlament der Volksrepublik China.
Heinrich Richter, 31180 Giesen am 28.08.2020 um 10:59 Uhr
Antwort auf Die Abgeordneten sagen: Wir… von Max Spies
PermalinkHerr Spies, hab nicht Nachgedacht! Entschuldigung!
Jörg Duda am 27.07.2020 um 01:22 Uhr
PermalinkDas Parlament gerät immer wieder an seine Grenzen. Sowohl räumlich als auch in den Debatten. Hinzu kommt, dass viele Abgeordnete weder in Ausschüssen noch in anderen parlamentarischen Gremien Arbeiten. Viele oder einige sitzen einfach nur da und geben ihre Stimme der Fraktion. Das können eindeutig weniger Personen leisten.
Mein Vorschlag dazu ist:
1. Reduzierung der Bundestagsabgeordneten auf 400 bis 450
2. Erhöhung der Diäten für die Verbleibenden um min. 25% ( besser mehr)
3. Zusätzliche Zahlungen für die Arbeit in der Regierung, als Minister oder in den Ausschüssen o.Ä.
4. und das ist das Wichtigste, niemand darf auch nur einen Cent hinzuverdienen ( auch eine lange Zeit nach ihrer parlamentarischen Arbeit) oder entgegen nehmen. Falls doch Ausschluss und Streichung aller staatlichen Bezüge.
Ich hoffe irgendjemand von der CDU/CSU und von der SPD liest diese Vorschläge. Denn hierbei handelt es sich um einen kostenlosen Vorschlag, mit dem die regierenden Parteien ihre Glaubwürdigkeit wieder erlangen können.
Rudi Stromann am 06.08.2020 um 15:48 Uhr
Antwort auf Das Parlament gerät immer… von Jörg Duda
PermalinkDas ist doch ein Vorschlag der Hand und Fuß hat. Möge sich in diese Richtung etwas ändern.
Heinrich Richter, 31180 Giesen am 28.08.2020 um 11:04 Uhr
Antwort auf Das Parlament gerät immer… von Jörg Duda
PermalinkHerr Duda, das ist zwar ein Vorschlag der auch mir gefällt, aber leider ist der nicht "mehrheitsfähig!" Man sägt doch nicht am eigenen Stuhl! Sowas sitzt man am besten aus durch immer neue Anträge bis das alles so verwässert ist das zwar ein Antrag durch ist aber nur Papier verraucht ist.
Es reicht am 08.08.2020 um 17:52 Uhr
PermalinkOk, alle, die dagegen gestimmt habe, sollten sofort und endgültig aus dem Bundestag ausgeschlossen werden. Das Volk als Souverän wünscht eine Verkleinerung, die Politiker als gewählte Volksvertreter haben diesem Wunsch nachzukommen.
mabe am 25.08.2020 um 16:48 Uhr
PermalinkEntfernt. Bitte verzichten Sie auf polemische Behauptungen und Spekulationen. Danke, die Redaktion/db
Martin Hay am 31.08.2020 um 11:04 Uhr
PermalinkIch halte die Diskussion für überfällig.
Wir haben hier mehrere Probleme:
1. Die Anzahl der Abgeordneten ist aus meiner Sicht in jedem politischen Gremium in Deutschland zu groß. Das kann man auch im Vergleich zu den USA und anderen Ländern sehen.
2. Aufgrund des Wahlrechts und der geänderten Parteienlandschaft gibt es immer mehr Überhangsmandate. Dies kann man nur ändern, wenn man die Anzahl der Wahlkreise drastisch reduziert (Kaum ein Bürger kennt und versteht die Regel). Hier geht es um Erbhöfe für altgediente, "verdiente" Würdenträger. Die Parteien mit großem Stimmenanteil profitieren davon am meisten, da sie die meisten Direktmandate bekommen.
Lösung: Es muß einen Volksentscheid geben (Jedem muß bewußt sein, was ein Bundestagsmandat kostet):
Deutliche Reduzierung der Wahlkreise (maximal 150) und damit auch der Anzahl der Bundestagsmandate (bei 50% Direktmandaten ergibt sich eine Gesamtzahl von 300).
Automatische Pflicht zur weiteren Reduktion der Wahlkreise, wenn die Anzahl der Überhangsmandate 5% der Anzahl der Bundestagsmandate übersteigt.
Ähnliche Maßnahmen benötigen wir für den Bundesrat und die Länderparlamente. Dort benötigen wir nur soviele Länderparlamente, die zu einem stabilen Föderalismus nötig sind! 5-7 wären aus meiner Sicht genug.
Begleitende Maßnahmen:
Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte. Offenlegung sämtlicher Parteispenden. Führerschein für Abgeordnete und permanente Fortbildung (Betriebswirtschaft, Technologiewissen, Umweltschutz, Menschenführung, Unternehmensführung, Paretoprinzip, Korruptionsvermeidung). Besetzung von Ministerposten nach Eignung und Kompetenz. Faire Bezahlung in Anbetracht der großen Verantwortung. Politiker müssen bei Fehlverhalten zur Verantwortung gezogen werden.
Damit würde das Ansehen der Regierenden steigen und wir hätten weniger Probleme mit extremen Parteien.
Generell haben wir eine tolle Verfasssung, die lediglich an ein paar Stellen der Optimierung bzw. Anpassung bedarf.
Reinhard Kempmann am 27.10.2020 um 03:05 Uhr
Antwort auf Ich halte die Diskussion für… von Martin Hay
PermalinkSehr geehrter Herr Hay,
zu 1. volle Zustimmung. Zu 2. keine Zustimmung. Bedenken Sie die Verbindungen Abgeordnete zu den Menschen und Flächen in Ihren Wahlkreisen. Bei weniger Wahlkreisen würde der Zeitaufwand für diese Aktivitäten enorm ansteigen. Bei aller Kritik an der Arbeit verschiedener Abgeordneter, es sind Menschen mit Familien, Partnern und Freunden!
Ich hätte eine andere Idee zur Rückkehr auf zumindest 598 Abgeordnete, die bereits heute mit dem bestehenden Wahlgesetz umsetzbar wäre. Alle wahlberechtigten Bürger entscheiden sich, nur die Zweitstimme auf dem Wahlzettel anzukreuzen. Diese Stimme entscheidet über die Verteilung der 598 Sitze auf die Parteien. Zwar wird dann zur fehlenden Erststimme ein Ungültigkeitsvermerk erstellt, aber die Zweitstimme ist gültig. 5 % Hürde bleibt bestehen. So ist mein Verständnis nach Sichtung der aktuellen Gesetze zur Wahl.
Begleitende Maßnahmen: volle Zustimmung.
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