Reform des §219a - Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 

Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde damit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag.

 

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Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
277
Enthalten
4
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. 

Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sorgt dafür, dass die Bundesärztekammer künftig eine Liste bereitstellen wird, die aufführt, welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Angewandte Methoden sollen in dieser öffentlichen Liste ebenfalls aufgelistet werden.

Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD als Kompromiss im Streit um den §219a StGB gewertet. Die SPD war zunächst für die völlige Abschaffung des Paragraphen, die CDU/CSU für den Erhalt. In weiteren Abstimmungen forderten auch Die Linke und die Grünen die Abschaffung.
Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde somit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag. Aus der AfD-Fraktion stimmte als Einziger Jürgen Pohl für den Antrag.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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Kommentare

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Ich möchte mal anmerken, dass nicht nur das Informationsgesetz verbessert werden sollte, sondern auch die Ausbildung der Ärzte für einen solchen Eingriff. Und ich finde es gut, dass die Möglichkeit heutzutage besteht, ein ungeborenes Kind bis zu 12. Woche abzutreiben.

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Die Wortwahl Abtreibung sollte konsequent geändert werden und ein positiv klingendes Wort gefunden werden. Anti-Baby-Pille ist auch schlimm.
Eine "Menge" von Frauen wollen . . . Menschen sind nie eine Menge sondern eine große Zahl. Mehl ist eine Menge.
Ungeborenes Leben ist ein Widerspruch in sich. Es handelt sich um eine Empfängnisverhütung oder um Krankheits-Tests, wenn der schmerzunempfindliche Embryo (bis zur Woche X) oder später der Fötus untersucht wird. Die fundamental religiösen Lebensschützer sollten sich für geborenes Leben, also um Kinder in Notlagen in der Welt einsetzen.

Antwort auf von Dieter Kaiser

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Bei dem "Widerspruch in sich sich" muss ich widersprechen. Ein embryo lebt das ist fakt, aber das tut jede Zelle in dir und unzählige Bakterien und jede Pflanze auch, leben an sich heißt noch nichts. Sagtest du ungeborener Mensch gäbe ich dir Recht. Also nicht falsch verstehen ich bin absolut pro choice aber es ist biologisch so nicht haltbar.

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vielen Dank für die Bearbeitung und Übersicht. Konnte dies für meine Arbeit nutzen und verlinken.
Ich bin der Meinung, dass Abtreibung in medizinischen Notwendigkeiten um das Leben der Mutter zu gewährleisten wie bei Vergewaltigung, - binnen 40 Tage abgetrieben werden dürfte.
Doch alles darüber hinaus hat das noch-nicht-geborene Wesen ein Recht auf Leben. Dieses Leben ist kein Ponyhof, indem jeder treiben kann wie und mit was er will und entscheiden kann, wer leben darf und wer nicht. Ich bin für eine neue Lebensreform - eine neue Grundlage einer ethisch-moralischen Grundvoraussetzung der Erziehung und des altäglichen Lebens. Wenn die Menschen schon ihren Glauben bzw. Religiösität abgelegt haben, sollten sie trotz allem menschlich und gesund bleiben. Das Leben in jeglicher Form muss geschützt bleiben.
Eine gewisse: Juso-Vize Katharina Andres, die meint, eine Abtreibung auch im 9. Monat sei legitim - hat die Kontrolle ihres gesamten Lebens verloren. Sie benannt dafür feministischgeprägten Begriff der Selbstbestimmung der Frau. Nein, das ist Mord - ganz einfach!