Grußwort von Schirmherr Prof. Dr. Heribert Prantl

 

Potrait-Foto Heribert Prantl, Schirmherr von abgeordnetenwatch.de zu den Bundestagswahlen
© Catherina Hess

Der Abgeordnete hat eine Doppelstellung. Zum einen ist er Vertreter des ganzen Volkes, an Weisungen nicht gebunden und nur seinem Gewissen unterworfen. So steht es in Artikel 38 Grundgesetz. Zum anderen ist er Exponent jener Partei, der er sein Mandat verdankt. Abgeordnete werden ja nicht nur wegen ihrer Tüchtigkeit gewählt; sie werden auch gewählt, weil sie von einer bestimmten Partei nominiert worden sind. Und den Parteien wird in Artikel 21 des Grundgesetzes eine bedeutende Rolle bei der politischen Willensbildung des Volkes zuerkannt. Politik ist eine Gruppenveranstaltung; und in jeder Gruppe gelten Regeln, zum Beispiel diese: Wer dauernd quer im Stall steht, der wird zum Außenseiter – und beim nächsten Mal womöglich nicht mehr nominiert. Der Abgeordnete steht also im Spannungsfeld zwischen Artikel 38 und Artikel 21. Hier zu bestehen, macht seine Souveränität aus.

 

Die Lehre vom Parteienstaat sieht ein solches Spannungsfeld gar nicht. Sie hält das Prinzip vom freien Mandat und vom Gewissen für Schmonzes; der Artikel 38 Grundgesetz sei eine romantische Reminiszenz an das 19. Jahrhundert, an die frühen Jahre des Parlamentarismus. Der Staatsrechtler Gerhard Leibholz hat diese Lehre vom Parteienstaat in den ersten Jahren der Bundesrepublik entwickelt und sie hat um sich gegriffen. Ihr Dogma lautet: Die Partei ist alles, der Abgeordnete nichts. Die Parteien seien gleichsam das Volk, die Abgeordneten nur Parteibeauftragte; und durch die jeweilige Mehrheit würde der Parteiwille zum Staatswillen.

Dieses Parteienstaatsmodell versucht, eine Fehlentwicklung zum Ideal zu erheben. Es versucht, das Gewissen des Abgeordneten zu marginalisieren. Dieses Parteienstaatsmodell macht das Parlament zur Fassade, hinter der Statisten agieren. Das ist verfassungswidrig.

Wer das nicht will, der muss die Gewissensfreiheit der Abgeordneten akzeptieren, ja begrüßen und fördern. Gewissensfreiheit ist Medizin gegen parteienstaatliche Exzesse. Abgeordnetenwatch prüft, wie es sich mit dieser Medizin verhält. Abgeordnetenwatch nimmt den Parlamentarismus ernst, Abgeordnetenwatch nimmt die Verantwortung des Abgeordneten ernst. Worum geht es? Es geht darum, dass die gewählten Volksvertreter im guten Gespräch bleiben mit denen, die sie gewählt haben. Dieses Gespräch muss sorgsam gepflegt werden.

Heribert Prantl

Prof. Dr. Heribert Prantl ist Journalist und Buchautor