Rund 5,3 Millionen Menschen leben seit mindestens zehn Jahren in Deutschland und hatten dadurch auch schon vor der Reform grundsätzlich die Möglichkeit, eine deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Ein AEZ der Stufe 1 ist nur in den Fällen vorgesehen, in denen Beamte freiwillig und aufgrund privater Entscheidung ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen.
Leider ist es wenig sinnvoll, mich zu dem seit über einem Jahr kursierenden Referentenentwurf inhaltlich zu äußern, da umfassende Änderungen am Entwurf zu erwarten sind (zumal sich durch Bürgergeldanpassung die Parameter wieder verschieben werden usw.). Die Bundesregierung muss endlich ihre Ressortabstimmung beenden.
Die Pflicht, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, ist für viele Menschen der zentrale Grund, sich auch nach vielen Jahren in Deutschland nicht einbürgern zu lassen.
Die Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft) tritt zu Mitte des Jahres in Kraft. Ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht mitteilen.