Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Oliver GrundmannOliver GrundmannCDU/CSU30 - Stade I - Rotenburg II Dagegen gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine GrützmacherSabine GrützmacherBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN99 - Oberbergischer Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Serap GülerSerap GülerCDU/CSU101 - Leverkusen - Köln IV Dagegen gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Ates GürpinarAtes GürpinarDIE LINKE.222 - Rosenheim Enthalten
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dagegen gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE.84 - Berlin-Treptow-Köpenick Enthalten
Portrait von Christian HaaseChristian HaaseCDU/CSU136 - Höxter - Lippe II Dagegen gestimmt
Portrait von Robert HabeckRobert HabeckBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN1 - Flensburg – Schleswig Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HackerThomas HackerFDP237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Rita Hagl-KehlRita Hagl-KehlSPD227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Florian HahnFlorian HahnCDU/CSU221 - München-Land Nicht beteiligt
Portrait Dr. André HahnAndré HahnDIE LINKE.158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Enthalten
Portrait von Metin HakverdiMetin HakverdiSPD23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Reginald HankeReginald HankeFDP195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dafür gestimmt
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dagegen gestimmt
Porträt Jürgen HardtJürgen HardtCDU/CSU103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dagegen gestimmt
Portrait von Philipp HartewigPhilipp HartewigFDP161 - Mittelsachsen Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Ulrike HarzerUlrike HarzerFDP164 - Erzgebirgskreis I Dafür gestimmt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Bild Matthias Hauer MdBMatthias HauerCDU/CSU120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Jochen HaugJochen HaugAfD95 - Köln III Nicht beteiligt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.