Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael GerdesMichael GerdesSPD125 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Portrait von Knut GerschauKnut GerschauFDP42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD292 - Biberach Dafür gestimmt
Foto Dr. Jan-Niclas Gesenhues Jan-Niclas GesenhuesBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Albrecht GlaserAlbrecht GlaserAfD170 - Schwalm-Eder Dagegen gestimmt
Portrait von Angelika GlöcknerAngelika GlöcknerSPD210 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Anikó Glogowski-MertenAnikó Glogowski-MertenFDP50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Hannes GnauckHannes GnauckAfD57 - Uckermark - Barnim I Dagegen gestimmt
Nicole GohlkeNicole GohlkeDIE LINKE.220 - München-West/Mitte Nicht beteiligt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Christian GörkeChristian GörkeDIE LINKE.64 - Cottbus - Spree-Neiße Enthalten
Portrait von Kay GottschalkKay GottschalkAfD111 - Viersen Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander Graf LambsdorffAlexander Graf LambsdorffFDP96 - Bonn Dafür gestimmt
Portrait von Fabian GramlingFabian GramlingCDU/CSU266 - Neckar-Zaber Dagegen gestimmt
Dr. Inge GräßleInge GräßleCDU/CSU269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd Dagegen gestimmt
Portrait von Armin GrauArmin GrauBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dafür gestimmt
Timon GremmelsTimon GremmelsSPD168 - Kassel Dafür gestimmt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU108 - Neuss I Dagegen gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Harburg Nicht beteiligt
Portrait von Uli GrötschUli GrötschSPD235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU261 - Esslingen Dagegen gestimmt
Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegeltManfred GrundCDU/CSU189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Nicht beteiligt
Portrait von Nils GründerNils GründerFDP232 - Amberg Dafür gestimmt
Portrait von Erhard GrundlErhard GrundlBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN231 - Straubing Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.