Wahlwiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahlbezirken

Die Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses schlägt eine Wiederholung der Bundestagswahl in 431 Berliner Wahllokalen bezüglich der Erst- und der Zweitstimme vor. Wahllokale in allen Berliner Wahlkreisen sind von der Wahlwiederholung betroffen.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.

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Dafür gestimmt
374
Dagegen gestimmt
252
Enthalten
31
Nicht beteiligt
79
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Mario CzajaMario CzajaCDU/CSU85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE.140 - Bochum I Nicht beteiligt
Foto Dr. Janosch Dahmen MdBJanosch DahmenBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt
Astrid DamerowAstrid DamerowCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD Dafür gestimmt
Portrait von Christoph de VriesChristoph de VriesCDU/CSU18 - Hamburg-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Hakan DemirHakan DemirSPD82 - Berlin-Neukölln Dafür gestimmt
Portrait von Sandra DetzerSandra DetzerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Martin DiedenhofenMartin DiedenhofenSPD197 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Jan DierenJan DierenSPD114 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas DietzThomas DietzAfD164 - Erzgebirgskreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Esther DilcherEsther DilcherSPD167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Bijan Djir-SaraiBijan Djir-SaraiFDP108 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU226 - Weilheim Dagegen gestimmt
Portraiaufnahme von Anke Domscheit-Berg mit rotem HutAnke Domscheit-BergDIE LINKE.58 - Oberhavel - Havelland II Nicht beteiligt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Felix DöringFelix DöringSPD173 - Gießen Dafür gestimmt
Das Bild zeigt Catarina dos Santos-Wintz lächelnd vor einem betonfarbenen HintergrundCatarina dos Santos-WintzCDU/CSU88 - Aachen II Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN95 - Köln III Dafür gestimmt
Portrait von Falko DroßmannFalko DroßmannSPD18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt
Portrait von Deborah DüringDeborah DüringBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt

Artikel 41 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes legt fest, dass die Wahlprüfung Sache des Deutschen Bundestags ist. Zur Wahl des 20. Deutschen Bundestags vom 26. September 2021 wurden insgesamt 2.172 Wahleinsprüche eingereicht. Über diese Einsprüche muss der Deutsche Bundestag auf der Grundlage von Beschlussempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses entscheiden.

Die Beschlussempfehlung dieser namentlichen Abstimmung beinhaltet Entscheidungen zu 1.713 Wahleinsprüchen. Vorschläge zu den übrigen 459 Einsprüchen wird der Wahlprüfungsausschuss in weiteren Beschlussempfehlungen vorstellen.

Die Einsprüche beziehen sich auf mehrere organisatorische Probleme, die am Tag der Bundestagswahl auftraten. Darunter fallen die zeitweise Schließung von Wahllokalen aufgrund fehlender oder falscher Stimmzettel, zu lange Schlangen vor den Wahlräumen und zu lange Wartezeiten für die Wähler:innen, welche dazu führten, dass schließlich nicht alle Wählenden ihre Stimmen abgeben konnten.

Der Wahlprüfungsausschuss schlägt deshalb eine Wahlwiederholung in 431 Berliner der insgesamt 2.256 Wahlbezirken vor. Die Wahlwiederholung betrifft sowohl die Erst- als auch die Zweitstimme. Weitere Forderungen an den Bundestag lauten wie folgt:

  • Teilweise Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen möglicher Unbegründetheit
  • Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung im Einzelfall
  • Zurückweisung von Wahleinsprüchen wegen Unbegründetheit oder Unzulässigkeit.

Kritik an der Beschlussempfehlung wurde in der Unionsfraktion und der AfD-Fraktion laut. Abgeordneten aus beiden Parteien war die Entscheidung nicht weitreichend genug. Die Wahl solle in Berlin umfassender wiederholt werden.

Der Bundestag stimmte der Beschlussempfehlung zu. Die Bundestagswahl wird in 431 Berliner Wahllokalen wiederholt. Für die Anahme der Einsprüche stimmten insgesamt 374 Abgeordnete aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Abgeordnete der Unionsfraktion sowie der AfD stimmten mit ingesamt 252 Stimmen gegen eine Wahlwiederholung. 31 Enthaltungen kamen mehrheitlich aus der Fraktion der Linkspartei.