Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Jochen Haug | AfD | 95 - Köln III | Dagegen gestimmt | |
Marc Jongen | AfD | 266 - Neckar-Zaber | Dagegen gestimmt | |
Rainer Kraft | AfD | 253 - Augsburg-Land | Dagegen gestimmt | |
Jan Ralf Nolte | AfD | 167 - Waldeck | Dagegen gestimmt | |
Bernd Schattner | AfD | 211 - Südpfalz | Dagegen gestimmt | |
Marc Bernhard | AfD | 271 - Karlsruhe-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Dirk Spaniel | AfD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Marcus Bühl | AfD | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Joachim Wundrak | AfD | 26 - Friesland - Wilhelmshaven - Wittmund | Dagegen gestimmt | |
Dietmar Friedhoff | AfD | 43 - Hannover-Land I | Dagegen gestimmt | |
Martin Hess | AfD | 265 - Ludwigsburg | Dagegen gestimmt | |
Malte Kaufmann | AfD | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt | |
Barbara Benkstein | AfD | 155 - Meißen | Dagegen gestimmt | |
Gerold Otten | AfD | 221 - München-Land | Nicht beteiligt | |
Ulrike Schielke-Ziesing | AfD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt | |
Andreas Bleck | AfD | 197 - Neuwied | Dagegen gestimmt | |
René Springer | AfD | Nicht beteiligt | ||
Petr Bystron | AfD | 217 - München-Nord | Dagegen gestimmt | |
Kay-Uwe Ziegler | AfD | 71 - Anhalt | Dagegen gestimmt | |
Markus Frohnmaier | AfD | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Karsten Hilse | AfD | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt | |
Michael Kaufmann | AfD | 195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis | Dagegen gestimmt | |
Rüdiger Lucassen | AfD | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Tobias Matthias Peterka | AfD | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt | |
Eugen Schmidt | AfD | 91 - Rhein-Erft-Kreis I | Dagegen gestimmt |
Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, sogenannte "Kettenduldungen" von Menschen zu verhindern, die seit mehr als fünf Jahren in Deutschland leben und dennoch kein dauerhaftes Bleiberecht erhalten haben. Unter einer Kettenduldung wird verstanden, dass der Duldungsstatus einer Person immer weiter verlängert wird, ohne dass sie einen Aufenthaltsstatus erhält. Um das Bleiberecht zu erhalten, müssen Ausländer:innen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem gute Deutschkenntnisse, dass der Lebensunterhalt eigenständig bestritten wird und die eigene Identität eindeutig nachgewiesen werden kann.
Menschen, die am 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und nicht straffällig geworden sind, sollen nun für 18 Monate das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten. Es soll ihnen so erleichtert werden, die Anforderungen für das Bleiberecht zu erfüllen.
Die Bundesregierung hofft, dass Deutschland mit den verbesserten Aufenthaltschancen und erleichterten Voraussetzungen für den Familiennachzug für Fachkräfte und ihre Familienangehörigen attraktiver wird. Außerdem soll allen Asylbewerber:innen durch den Zugang zu Sprachkursen die Teilhabe in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Für gut integrierte Jugendliche und junge Erwachsene soll es vereinfachte Regelungen geben, welche die Aufenthaltserlaubnis bereits nach drei Jahren ermöglichen.
Im selben Gesetzentwurf ist auch eine Vereinfachung von Abschiebungen von Straftäter:innen vorgesehen. So soll sowohl der Entzug des Aufenthaltsrechtes als auch die Anordnung von Abschiebehaft einfacher werden.
Der Ausschuss für Inneres und Heimat gab für die Abstimmung eine Beschlussempfehlung ab, welche dazu riet, den Gesetzentwurf anzunehmen.