Petitionsausschuss

Hier finden Sie alle Mitglieder des Petitionsauschusses auf Bundesebene. Zu den Themen des Ausschusses gehören unter anderem Behördenentscheidungen oder Änderungswünsche für Gesetze. Bei den Petitionen handelt es sich vor allem um persönliche Probleme mit Behördenentscheidungen oder Änderungswünsche für Gesetze. Derzeit treffen jährlich ca. 20.000 Petitionen im Bundestag ein. Das Petitionsrecht gilt für alle, auch Kinder, Ausländer, Inhaftierte, Soldaten, Entmündigte, Bürgerinitiativen, Verbände und andere Interessensgruppen (Art. 17 GG). Jeder Petent und jede Petentin erhält eine Nachricht vom Ausschuss, was seine Eingabe bewirkt hat.