Nachtragshaushalt 2020: Corona Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Mit dem Gesetzesentwurf fordern die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD die nachträgliche Erhöhung des Haushaltes für das Jahr 2020 auf 509,3 Milliarden Euro (vorher 362 Milliarden Euro) von der Bundesregierung. Mit dem Paket sollen die negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft abgefedert werden.

Die Regierungsfraktionen stimmten geschlossen für den zweiten Nachtragshaushalt. Gegen den Antrag votierte die FDP- und AfD-Fraktion. Die Grünen- und Linksfraktion enthielt sich zum größten Teil ihrer Stimme. Damit wurde der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 angenommen.

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Dafür gestimmt
388
Dagegen gestimmt
173
Enthalten
119
Nicht beteiligt
29
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rüdiger LucassenRüdiger LucassenAfD92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Volker MünzVolker MünzAfD263 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Paul PodolayPaul PodolayAfD242 - Erlangen Dagegen gestimmt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg SchneiderJörg SchneiderAfD123 - Gelsenkirchen Dagegen gestimmt
Portrait von Markus FrohnmaierMarkus FrohnmaierAfD260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Armin Paul HampelArmin Paul HampelAfD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Marc JongenMarc JongenAfD266 - Neckar-Zaber Dagegen gestimmt
Portrait von Frank MagnitzFrank MagnitzAfD55 - Bremen II - Bremerhaven Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian MünzenmaierSebastian MünzenmaierAfD205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Jürgen Pohl AfDJürgen PohlAfD189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Siegbert DroeseSiegbert DroeseAfD153 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Uwe SchulzUwe SchulzAfD173 - Gießen Dagegen gestimmt
Dr. Götz FrömmingGötz FrömmingAfD Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeyelHarald WeyelAfD Dagegen gestimmt
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KestnerJens KestnerAfD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar MaierLothar MaierAfD259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph NeumannChristoph NeumannAfD152 - Leipzig I Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Dagegen gestimmt

Der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzesentwurf fordert von der Bundesregierung, eine nachträgliche Erhöhung des Haushaltes auf 509,3 Milliarden Euro. Damit sollen die Mittel für das Jahr 2020 um 147 Milliarden Euro erhöht werden.

Mit dem erhöhten Nachtragshaushalt soll insbesondere den, durch die Corona-Pandemie verursachten, negativen Folgen auf die Wirtschaft und Gesellschaft entgegenwirkt werden. Ziel sei es laut Antrag, die Wirtschaft auf einen "nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert". Dass Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket solle nicht nur als eine Reaktion auf die direkten Folgen der Pandemie wirksam werden, sondern auch als ein aktiver Modernisierungsschub. So werden die Mehrausgaben insbesondere für Investitionen in Digitalisierung, neue Klimatechnologien und für internationales Engagement ausgegeben. Gleichermaßen soll die Konjunktur gestärkt, Arbeitsplätze erhalten und wirtschaftliche und soziale Härten abgefedert werden. Das Paket schaffe hierfür die "finanziellen Ermächtigungen zur schnellen Umsetzung" der entsprechenden Pläne.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Geld unter anderem wie folgt zu investieren:

  • zwei Milliarden für den Ausbau von Ganztagsschulen, Ganztagsbetreuung und Kindertagesbetreuung
  • drei Milliarden Euro für vorgezogene Investitionen
  • 250 Millionen Euro zur Unterstützung regionaler Wirtschtafsstrukturen
  • 25 Milliarden Euro zur Unterstützung und Existenzsicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen
  • 26 Milliarden Euro zur Finanzierung von Zukunfstinvestitionen im Rahmen des Energie- und Klimafonds

Zusätzlich zu den Ausgaben rechnet der Gesetzesentwurf durch die Absenkung der Mehrwertsteuer und den steuerlich finanzierten Kinderbonus mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro, sowie mit sieben Milliarden Euro Steuerausfällen. Die, durch die Aufhebung der Schuldenbremse möglich gewordene, Option des Bundes Kredite aufzunehmen, soll ebenfalls angepasst werden. So soll der Bund in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 218,5 Milliarden Euro (zuvor 156 Milliarden) aufnehmen. In einem Artikel auf der Seite des Bundestages zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf, werden die genauen Veränderungen aufgeführt.

Die Regierungsfraktionen stimmten geschlossen für den zweiten Nachtragshaushalt. Gegen den Antrag votierte die FDP- und AfD-Fraktion. Die Grünen- und Linksfraktion enthielt sich zum größten Teil ihrer Stimme. Damit wurde der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 angenommen. Annalena Baerbock (GRÜNE) und Maria Klein-Schmeink (GRÜNE) stimmten, anders als der Rest ihrer Fraktion, für den Antrag. Auch in der Linksfraktion kam es zu abweichendem Abstimmungsverhalten. Heike Hänsel (LINKE), Ulla Jelpke (LINKE) und Sevim Dagdelen (LINKE) votierten, genau wie die vier anwesenden fraktionslosen Abgeordneten, gegen den Antrag.

Änderungsantrag der AfD

Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, den zweiten Nachtragshaushalt anzupassen und festzustellen, dass " eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche die empfindlichen Einschränkungen von Grundrechten sowie des wirtschaftlichen Lebens gerechtfertigt hätten (...) zu keinem Zeitpunkt" bestanden habe.

Die, für den Nachtragshaushalt nötige, Aufhebung der Schuldenbremse, ist nach Artikel 115 (2) Satz 6 des Grundgesetzes nur "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" möglich. Diese Voraussetzungen seien mit der COVID-19-Pandemie nicht gegeben und der vorgelegte Nachtragshaushalt somit laut Antrag der AfD-Fraktion "verfassungswidrig". Des Weiteren fordert der Antrag eine Beendigung aller verordneten Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens und eine Ende der gezielten "Verbreitung von Angst und Sorge seitens der Bundesregierung". Die vorgesehenen Maßnahmen bezeichnet die Fraktion als "ideologiebeladen" und fordert stattdessen in ihrem Antrag anhaltendene steuerliche Erleichterungen um die Wirtschaft "nachhaltig anzukurbeln". Die Kosten sollen hierbei durch die Auflösung der Asylrücklagen bezahlt werden.

Der Antrag wurde mit den Nein-Stimmen der CDU-/CSU-, FDP-, Grünen-, SPD- und Linksfraktion abgelehnt. Lediglich die antragsstellende AfD-Fraktion votierte für den Antrag. Die drei fraktionslosen Abgeordneten Verena Hartmann, Lars Hermann und Frauke Petry enthielten sich ihrer Stimme.