Verschärfung des Asylrechts (Asylpaket II)

Mit den Stimmen von Union und SPD hat der Bundestag eine Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Linke und Grüne stimmten gegen das sog. Asylpaket II, ebenso wie 30 SPD-Abgeordnete und ein Parlamentarier der CDU*.

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Dafür gestimmt
429
Dagegen gestimmt
147
Enthalten
4
Nicht beteiligt
50
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolbild Asylrecht

Angesichts von täglich mehreren mehrere Tausend Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, sei "eine bessere Steuerung und Reduzierung des Zuzugs unerlässlich", heißt es in dem Antrag von CDU/CSU und SPD.

Weil die hohe Zahl der Asylsuchenden eine hohe Zahl von Anträgen auf Familiennachzug erwarten ließen, müsse auch der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten "im Interesse der Aufnahme- und Integrationssysteme in Staat und Gesellschaft für zwei Jahre ausgesetzt werden", so die Große Koalition.

Das verabschiedete Asylpaket sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:

  • beschleunigtes Asylverfahren: Asylbewerber mit geringen Erfolgsaussichten sollen ein Schnellverfahren durchlaufen. Wenig Aussichten auf Asyl haben Menschen aus Staaten, die als "sicher" definiert wurden sowie Flüchtlinge mit Wiedereinreisesperren oder Folgeanträgen.
  • Besondere Aufnahmeeinrichtungen: In den bundesweit drei bis fünf Zentren sollen Asylbewerber mit geringen Erfolgsaussichten untergebracht werden.
  • Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten: Marokko, Tunesien und Algerien sollen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden. Das Asylverfahren für Menschen aus diesen Ländern kann dadurch beschleunigt werden.
  • Einschränkung des Familiennachzuges: Flüchtlinge mit einem sog. "subsidiären Schutzstatus" dürfen für zwei Jahre keine Familienangehörige nachholen. Diesen Status erhalten Menschen, die nicht unmittelbar persönlich verfolgt sind und deshalb weder nach der Genfer Flüchtlingskonvention noch nach dem Asylrecht anerkannt werden, deren Leben im Heimatland aber dennoch bedroht ist. Dies trifft z.B. teilweise auf Flüchtlinge aus Syrien zu.
  • Schärfere Regeln bei der Abschiebung Kranker: Um von einer Abschiebung verschont zu werden, müssen Erkrankte künftig eine besonders schwere Krankheit durch einen Attest belegen.
  • finanzielle Eigenbeteiligung an Integrationskursen


Die Opposition kritisierte das Asylpaket scharf. Die Linke sprach von "einem Paket von Grausamkeiten", die Grünen von "Abschiebungspopulismus". Auch die künftige Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, übte Kritik. Es sei nicht zumutbar, wenn Kindern verboten werde, ihre Eltern nachzuholen. Dies würde auch der UNO-Kinderrechtskonvention widersprechen.

* Der CDU-Politiker Axel Knoerig, der als einziger Unions-Abgeordneter gegen das Asylpaket II stimmte, tat dies nach eigenen Angaben aus Versehen.