Rentenüberleitungsgesetz

Mit den Stimmen der Union und SPD hat das Parlament den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Rentenangleichung beschlossen. Die Linksfraktion enthielt sich der Stimme, die Abgeordneten der Grünen votierten mit Nein.

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Dafür gestimmt
462
Dagegen gestimmt
56
Enthalten
48
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU217 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Helmut BrandtHelmut BrandtCDU/CSU88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Franziska BrantnerFranziska BrantnerDIE GRÜNEN274 - Heidelberg Nicht beteiligt
Portrait von Willi BraseWilli BraseSPD148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Ralf BrauksiepeRalf BrauksiepeCDU/CSU139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU173 - Gießen Nicht beteiligt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Dafür gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU131 - Gütersloh I Dafür gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerDIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dagegen gestimmt
Portrait von Karl-Heinz BrunnerKarl-Heinz BrunnerSPD255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Christine BuchholzChristine BuchholzDIE LINKE185 - Offenbach Enthalten
Portrait von Eva Bulling-SchröterEva Bulling-SchröterDIE LINKE217 - Ingolstadt Enthalten
Portrait von Edelgard BulmahnEdelgard BulmahnSPD42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco BülowSPD142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Martin BurkertMartin BurkertSPD245 - Nürnberg-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Lars CastellucciLars CastellucciSPD277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE73 - Burgenland - Saalekreis Enthalten
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen CoßeJürgen CoßeSPD128 - Steinfurt III Dafür gestimmt
Portrait von Petra CronePetra CroneSPD149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE140 - Bochum I Enthalten
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Thomas de MaizièreThomas de MaizièreCDU/CSU155 - Meißen Nicht beteiligt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Dafür gestimmt
Symbolbild Rente

Ziel des neuen Gesetztes ist, für die ab 2025 erworbene Rentenanwartschaft ein einheitliches Recht in Ost und West zu schaffen.

Die Angleichung soll in mehreren Schritten erfolgen. Zuerst soll der Rentenwert Ost zum 01. Juli 2018 auf 95,8% des Westwertes angehoben werden, später die Bezugsgröße Ost sowie die Beitragsbemessungsgrenze Ost zum 01. Januar 2019 entsprechend an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden. Die Hochwertungsfaktoren sollen gleichzeitig abgesenkt werden. Anschließend sollen die Verhältniswerte zwischen dem aktuellen Rentenwert Ost und dem Westwert jedes Jahr um 0,7% angehoben werden, bis sie zum 01. Juli 2024 sich gegenseitig entsprechen.

Die Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze Ost werden nun jährlich an die Westwerte angenähert und zum 01. Januar 2025 vollständig angehoben. Die Hochwertung der erzielten Verdienste in den neuen Bundesländern soll abgesenkt und ab dem 01. Januar 2025 dann vollständig entfallen. Ab dem 01. Juli 2024 soll ein einheitlicher Rentenwert gelten.

Die CDU/CSU vertritt die Meinung, dass die Anpassung der Renten bis 2024 zu einer endgültigen Anpassung kommen müsse. Alles, was aus eigener wirtschaftlicher Kraft und positiver Lohnentwicklung geschehe, wirke entlastend, da es nicht über staatliche Mittel oder Beitragsmittel finanziert werden muss.

Die SPD sieht in dem Gesetz die Möglichkeit, ein Stück Gerechtigkeit herzustellen und der empfundenen Ungerechtigkeit der Menschen im Osten entgegenzuwirken. Allerdings kritisiert sie, dass der größte Teil beitrags- und nicht steuerfinanziert sei. Zudem sei das Gesetz nicht geeignet, alle Probleme und Ungerechtigkeiten zu beheben und verweist auf die Idee eines Härtefallfonds.

Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag, da sie befürchten, diese Maßnahme würde zu eimem Anstieg der Beitragssätze führen. Man sollte lieber von Steuersenkungen Abstand nehmen und dafür Familien und Geringverdiener bei Sozialversicherungsbeiträgen entlasten.

Die Linksfraktion enthielt sich geschlossen. Sie sieht die Rentenüberleitung zwar als längst überfällig an, allerdings ist für sie die ersatzlose Streichung der Hochwertung bzw. die Umrechnung der Ostlöhne inakzeptabel. Diese sei eine Ausgleichsfunktion, da immer noch Lohnungleichheit zwischen den alten und neuen Bundesländern herrsche.

Hintergrund zu den unterschiedlichen Renten in Ost und West:

Mit dem Rentenüberleitungsgesetz von 1991 begann Wiedervereinigungsprozess bezüglich der Rente und gilt bis zur Herstellung gleicher Verhältnisse in Ost und West.

Das Hauptziel war die Neuberechnung der Ostrenten nach dem Rentenrecht der BRD. Entgelte oberhalb der relativ niedrigen und konstanten Beitragsbemessungsgrenze sollten einerseits berücksichtigt werden, andererseits waren die Entgelte generell sehr niedrig, was auch zu niedrigen Renten führte.

Deshalb wurden die DDR-Entgelte mittels Umrechnungsfaktoren für die Jahre 1950 bis 1977 höher gewertet. Der errechnete Rentenbetrag bis Ende 1996 wurde mit dem Rentenbetrag zum Stichtag Dezember 1991 verglichen und bei niedrigerer Rente mit dem Auffüllbetrag angehoben.

Die Rentenversicherung wird finanziert durch die Arbeitgeber, Bundeszuschüsse und die Versicherten selbst. Durch das Hinzukommen der neuen Bundesländer entstand aber ein Finanzbedarf, der Umverteilungseffekte bedingte. Die Ostbeiträge konnten die Ostrenten nicht finanzieren, weshalb der Bund und die Rentenversicherung die Kosten tragen mussten. Dieser West-Ost Transfer kostetet 1992 noch 2,4 Milliarden Euro, im Jahr 2012 schätzungsweise 15 Milliarden Euro.