Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

Weiterlesen
Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Helmut BrandtHelmut BrandtCDU/CSU88 - Aachen II Dafür gestimmt
Portrait von Franziska BrantnerFranziska BrantnerDIE GRÜNEN274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Willi BraseWilli BraseSPD148 - Siegen-Wittgenstein Dafür gestimmt
Portrait von Ralf BrauksiepeRalf BrauksiepeCDU/CSU139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU173 - Gießen Nicht beteiligt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Dafür gestimmt
Copyright: Tobias KochRalph BrinkhausCDU/CSU131 - Gütersloh I Dafür gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerDIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Karl-Heinz BrunnerKarl-Heinz BrunnerSPD255 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Christine BuchholzChristine BuchholzDIE LINKE185 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Eva Bulling-SchröterEva Bulling-SchröterDIE LINKE217 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Edelgard BulmahnEdelgard BulmahnSPD42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco BülowSPD142 - Dortmund I Dafür gestimmt
Portrait von Martin BurkertMartin BurkertSPD245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU135 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Lars CastellucciLars CastellucciSPD277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE73 - Burgenland - Saalekreis Dafür gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU25 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Petra CronePetra CroneSPD149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE140 - Bochum I Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard DaldrupBernhard DaldrupSPD130 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Thomas de MaizièreThomas de MaizièreCDU/CSU155 - Meißen Nicht beteiligt
Portrait von Daniela De RidderDaniela De RidderSPD31 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE Nicht beteiligt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

Weiterführende Informationen: