Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

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Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Axel Eduard FischerAxel Eduard FischerCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dafür gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Maria FlachsbarthMaria FlachsbarthCDU/CSU47 - Hannover-Land II Dafür gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Thorsten FreiThorsten FreiCDU/CSU286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Carola ReimannCarola ReimannSPD50 - Braunschweig Dafür gestimmt
Portrait von Ulrich FreeseUlrich FreeseSPD64 - Cottbus - Spree-Neiße Dafür gestimmt
Portrait von Gerold ReichenbachGerold ReichenbachSPD184 - Groß-Gerau Dafür gestimmt
Portrait von Edgar FrankeEdgar FrankeSPD170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele FograscherGabriele FograscherSPD254 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Stefan RebmannStefan RebmannSPD275 - Mannheim Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU99 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Christian FlisekChristian FlisekSPD229 - Passau Dafür gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar FreitagDagmar FreitagSPD150 - Märkischer Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael FuchsMichael FuchsCDU/CSU200 - Koblenz Dafür gestimmt
Portrait von Johannes RöringJohannes RöringCDU/CSU126 - Borken II Dafür gestimmt
Portrait von Michael FrieserMichael FrieserCDU/CSU245 - Nürnberg-Süd Dafür gestimmt
Bernd RützelBernd RützelSPD249 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Peter FriedrichHans-Peter FriedrichCDU/CSU239 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Susann RüthrichSusann RüthrichSPD155 - Meißen Dafür gestimmt
Portrait von Alexander FunkAlexander FunkCDU/CSU299 - Homburg Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

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