Reform des Sexualstrafrechts (Nein heißt Nein)

Der Bundestag eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen. Künftig gilt der Grundsatz "Nein heißt Nein".

Weiterlesen
Dafür gestimmt
586
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
31
Abstimmungsverhalten von insgesamt 617 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Yvonne MagwasYvonne MagwasCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Barbara LanzingerBarbara LanzingerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Julia ObermeierJulia ObermeierCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Margaret HorbMargaret HorbCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU Dafür gestimmt
Profilbild Silke LaunertCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Astrid FreudensteinAstrid FreudensteinCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Iris RipsamIris RipsamCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Tobias ZechTobias ZechCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Kordula KovacKordula KovacCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Sarah RyglewskiSarah RyglewskiSPD Dafür gestimmt
Portrait von Iris EberlIris EberlCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele SchmidtGabriele SchmidtCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Artur AuernhammerArtur AuernhammerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Johannes SteinigerJohannes SteinigerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Waldemar WestermayerWaldemar WestermayerCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Heinz WieseHeinz WieseCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Birgit MenzBirgit MenzDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Matthäus StreblMatthäus StreblCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Heinrich ZertikHeinrich ZertikCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Heidtrud HennHeidtrud HennSPD Dafür gestimmt
Portrait von Reiner MeierReiner MeierCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Barbara WoltmannBarbara WoltmannCDU/CSU Dafür gestimmt
Symbolfoto Deutsche Gesetze

Der Regierungsentwurf zur "Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung" wurde von den Koalitionsfraktionen im Lauf der Debatte entscheidend verändert. So wurde der Grundsatz "Nein heißt Nein" erst im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses in dem jetzt beschlossenen Entwurf verankert. Die Abwesenheit dieses Grundsatzes war unter anderem von zahlreichen Abgeordneten aus allen Fraktionen sowie in der Stellungnahme des Bundesrates kritisiert worden.

Außerdem wurde "Grapschen" als eigenständiger Straftatbestand in das Sexualstrafrecht aufgenommen.

Die Gesetzesreform erfüllt nun die seit 2011 überfälligen Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention).

Die Oppositionsfraktionen begrüßen die Verankerung des Grundsatzes "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch. Sie lehnen jedoch einen weiteren Passus aus dem Regierungsentwurf ab. Nach dem Willen der Koalition können künftig Übergriffe, die aus einer Gruppe heraus begangen werden, für alle Beteiligten strafbar werden, selbst wenn eine Zurechnung konkreter Taten auf einzelne Personen nicht möglich ist. Linke und Grüne kritisieren, dass durch eine solche kollektive Bestrafung das Schuldrechtsprinzip im Strafrecht außer Kraft gesetzt würde. Ihre eigenen Anträge zur Verschärfung des Sexualstrafrechts, in denen keine kollektive Bestrafung vorgesehen ist, wurde mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt.

Im Zusammenhang mit der jetzt beschlossenen Reform des Sexualstrafrechts wird von einigen Juristen angemerkt, dass der Schutz vor Übergriffen trotz des Grundsatzes "Nein heißt Nein" nicht automatisch verbessert werde. Denn ungeachtet der Gesetzesänderung gilt die Unschuldsvermutung, d.h.: Dem mutmaßlichen Täter oder der mutmaßlichen Täterin muss nachgewiesen werden, dass er/sie tatsächlich gegen den Willen des Opfers gehandelt hat.

Mit den Stimmen von Union und SPD beschloss der Bundestag außerdem, dass die Reform des Sexualstrafrechts auch im Aufenthaltsrecht greift. Ein Verstoß gegen "Nein heißt Nein" soll Auswirkungen auf eine mögliche Abschiebung haben können.

Weiterführende Informationen: