Anpassung der PKW-Maut

Der Bundestag hat die Regierungsentwürfe zur Änderung an der sogenannten PKW-Maut mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

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Dafür gestimmt
397
Dagegen gestimmt
135
Enthalten
9
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Symbolbild Verkehr auf der Autobahn

Die umstrittene PKW-Maut für Bundesautobahnen und Bundesstraßen war im März 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossen und formal bereits zum 1.Januar 2016 eingeführt worden. Das Ziel ist der Umstieg von der Steuer- zur Nutzerfinanzierung der Infrastruktur. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums sollen die Einnahmen nach Abzug der Kosten ca. 500 Mio. Euro pro Jahr betragen. Ein vom ADAC in Auftrag gegebenes Gutachten kommt dagegen zu weitaus geringeren Einnahmen.

Die konkrete Umsetzung der PKW-Maut wurde durch ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission zu diesem Thema verschoben. Durch die jetzt beschlossenen Änderungen war im Dezember 2016 eine Einigung mit der EU-Kommission gefunden worden.

Die Kontroverse stammt vorrangig von einer Regelung, nach der die Kosten für die Vignette für deutsche Autobesitzer über die KFZ-Steuer erstattet werden sollte, nicht aber für ausländische Fahrzeughalter. Dies war von der EU-Kommission als Diskriminierung und somit als nicht EU-rechtskonform bewertet worden. Die Einigung zwischen Kommission und Bundesregierung machte schließlich den Weg frei für die PKW-Maut und Deutschland.

Konkret stimmte der Bundestag nun über zwei unterschiedliche Gesetzentwürfe zur PKW-Maut ab:

Antrag I:

Beschlossen wurde, dass die Preise für eine 10-Tages-Vignette für ausländische Fahrzeughalter je nach Schadstoffklasse 2,50€, 4€, 8€, 14€ oder 20€ betragen. Für zwei Monate umfasst die Preisspanne 7€-40€. In der ursprünglichen Fassung hatte es statt fünf nur drei Stufen gegeben.

Der Regierungsentwurf wurde mit den Stimmen der CDU/CSU und SPD angenommen. In beiden Fraktionen gab es vereinzelte Gegenstimmen und Enthaltungen. Linke und die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Das auf dieser Seite dokumentierte Abstimmungsverhalten der Abgeordneten bezieht sich auf diese Abstimmung.

Antrag II:

In einem weiteren Regierungsentwurf ging es um Regelungen für inländische Fahrzeughalter. Um den ökologischen Anreiz zu stärken, werden PKW- der Euro-6-Emissionsklasse stärker entlastet als zunächst vorgesehen. Ursprünglich sollten alle inländische Fahrzeughalter 1:1 bei der Kfz-Steuer entlastet werden.

Der Antrag wurde ebenfalls mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Auch hier gab es vereinzelte Gegenstimmen und Enthaltungen, die Oppositionsfraktionen lehnten den Antrag ab. Wie die einzelnen Abgeordneten stimmten, können Sie dieser Liste entnehmen.


Kritik an der PKW-Maut wurde u.a. in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens vorgebracht. Durch die Änderungen sollen einige Fahrzeughalter weniger, jedoch niemand mehr zahlen als im ursprünglichen Gesetz. Dies könne - zusammen mit den Bürokratiekosten - zur Folge haben, dass die PKW-Maut den Staat im Endeffekt mehr koste als er einbringe, kritisierten beispielsweise die Grünen.

Obwohl das Gesetz keiner Zustimmung durch den Bundesrat bedarf, besteht dennoch die Möglichkeit, dass dieser die endgültige Umsetzung durch die Einberufung eines Vermittlungsausschusses um einige Monate verzögern könnte. Diverse Länder, vor allem das Saarland und Niedersachsen haben bereits Ausnahmen für Grenzgebiete gefordert. Diese würden durch die Maut benachteiligt.