Ablehnung von Schiedsgerichten bei TTIP und CETA

Mit den Stimmen von Union und SPD hat sich der Bundestag mehrheitlich gegen einen Grünen-Antrag zur Ablehnung sogenannter Schiedsgerichte in den Abkommen TTIP und CETA ausgesprochen.

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Dafür gestimmt
119
Dagegen gestimmt
462
Enthalten
2
Nicht beteiligt
47
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

Die Grünen-Fraktion verfolgte mit ihrem Antrag (18/1458) das Ziel, dass sich die Bundesregierung im Europäischen Rat für die Ablehnung von außergerichtlichen Schiedsverfahren einsetzt. Hiermit sollte erreicht werden, dass in den Freihandelsabkommen TTIP und CETA keine Gelegenheit eingeräumt wird, dass Konzerne Staaten vor internationalen Schiedsgerichten (außerhalb der ordentlichen staatlichen Gerichtsbarkeit) verklagen können.

Im Ablehnungsbeschluss des Ausschusses für Wirtschaft und Energie forderte Fraktion CDU/CSU, dass "Schiedsgerichtsverfahren nicht per se zu verurteilen seien". Die Union-Fraktion sei aber grundsätzlich offen für Diskussionen, ob die Schiedsgerichtsverfahren eingeschränkt werden müssten.

Die SPD-Fraktion verdeutlichte, dass die Schiedsgerichtsverfahren und den Investorenschutz aus den Verträgen zu TTIP und CETA entfernt werden müssten. Eine solche Entscheidung stehe jedoch erst an, wenn die vollständigen Verträge innerhalb des Bundestages zur Debatte stünden.

Die Linken-Fraktion begründete ihre Unterstützung des Grünen-Antrages mit der Ablehnung des Investorenschutzes in CETA und TTIP. Nur durch ein klares Bekenntnis zu dessen Streichung sei Druck auf die EU auszuüben.

Die Grünen-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, eine Position zu den Investitionsschutzvorschriften zu beziehen. "Die Aufnahme von Schiedsgerichtsverfahren in TTIP und CETA sei gefährlich und widerspreche rechtsstaatlichen Prinzipien".

Anmerkung der Redaktion: Aus der offiziellen Aufzeichnung des Bundestags geht hervor, dass in dieser Abstimmung eine klare Mehrheit mit Ja gestimmt hat. Formal ist dies korrekt: Denn die Abgeordneten haben nicht über den Originalantrag der Grünen-Fraktion abgestimmt, sondern über eine Beschlussempfehlung (18/2646) des federführenden Ausschusses (Ausschuss für Wirtschaft und Energie). Da Union und SPD im Ausschuss eine Mehrheit haben, lautete ihre Empfehlung an das Plenum, den Grünen-Antrag abzulehnen. Deswegen bedeutet eine Ja-Stimme auf der Bundestagshomepage ein "Ja zur Ablehnung des Grünen-Antrags". Da so fälschlicherweise der Eindruck entstehen könnte, Union und SPD hätten für eine Ablehnung der Schiedsgerichtsverfahren gestimmt und Linke und Grüne dagegen, haben wir uns für eine klarere Darstellung entschieden und den Originalentwurf der Grünen zur Grundlage genommen. Das bedeutet: Auf abgeordnetenwatch.de ist eine Ja-Stimme ein "Ja" zum Grünen-Antrag.