Verlängerung von AKW-Laufzeiten

Nach einer emotionalen Plenardebatte hat der Bundestag die Verlängerung von Atomkraftwerk-Laufzeiten beschlossen. Diese sollen durchschnittliche 12 Jahre länger laufen als bislang vorgesehen.

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Dafür gestimmt
309
Dagegen gestimmt
279
Enthalten
2
Nicht beteiligt
30
Abstimmungsverhalten von insgesamt 620 Abgeordneten.

Der Bundestag hat heute über die Verlängerung der Laufzeiten für die deutschen Atomkraftwerke abgestimmt und mit 309 zu 280 Stimmen den Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition angenommen. Dabei gab es 2 Enthaltungen. Konkret wurde beschlossen die Laufzeiten um durchschnittlich 12 Jahre zu verlängern, was bedeutet: 8 Jahre für die älteren Reaktoren (bis 1980) und 14 Jahre für die neueren Reaktoren (ab 1980). Die zusätzlichen Strommengen der einzelnen Atomkraftwerke sind im Gesetzentwurf (S. 10) aufgeschlüsselt. Nach dem bisher geltenden so. "Atomausstieg", der 2000 als Kompromiss von der damaligen rot-grünen Bundesregierung mit der Energiewirtschaft ausgehandelt worden war, hätten 2010 drei Reaktoren (Biblis A / B und Neckarwestheim 1) abgeschaltet werden müssen. 2022 wäre das letzte Kraftwerk vom Netz gegangen. Neben der Verlängerung der AKW-Laufzeiten stimmte der Bundestag auch über die Brennelementesteuer (zur Abstimmung) und die Abschöpfung von Zusatzgewinnen der Atomindustrie (zur Abstimmung) ab.

 

Weiterführende Links:

Gesetzentwurf der Bundesregierung (PDF)