Rente mit 67

Mit den Stimmen der Koalition hat der Bundestag die „Rente mit 67“ beschlossen. Von der SPD stimmten 11 Abgeordnete gegen das Gesetz, ebenso die Oppositionsparteien FDP, Die Linke und Bündnis 90/Grüne. Um die volle Rente zu beziehen, müssen die Jahrgänge ab 1964 künftig bis 67 arbeiten.

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Dafür gestimmt
407
Dagegen gestimmt
169
Enthalten
4
Nicht beteiligt
33
Abstimmungsverhalten von insgesamt 613 Abgeordneten.

Durch das Zusammenwirken von Geburtenrückgang und ansteigender Lebenserwartung stehen immer weniger Erwerbstätige einer immer größer werdenden Zahl von Rentenempfängern gegenüber. Während die Menschen vor 40 Jahren durchschnittlich noch sieben Jahre Rente bezogen, liege die Bezugsdauer heute bei 17 Jahren, heißt es in dem Gesetzesentwurf von CDU/CSU und SPD. Folgende Maßnahmen sind laut Gesetzesentwurf geplant: Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre: Für Menschen, die 1947 oder später geboren wurden, soll das Renteneintrittsalter bis 2029 stufenweise von derzeit 65 auf 67 Jahre angehoben werden, und zwar ab 2012 jährlich um einen Monat und ab 2024 um 2 Monate pro Jahr. 2029 läge das Renteneintrittsalter dann bei 67 Jahren.

Somit müssten die Jahrgänge ab 1964 insgesamt bis zum Alter von 67 arbeiten, um die volle Rente zu beziehen Einführung einer neuen abschlagsfreien Altersrente ab 65 Jahren: Wer mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt hat, kann schon mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Angerechnet würden auch Betreuungszeiten bei der Kindererziehung bis zum 10. Lebensjahr des Kindes. Modifizierung der "Schutzklausel" bei der Rentenanpassung: Eine 2004 beschlossene "Schutzklausel" sollte den Rentenanstieg tendenziell dämpfen. Auf diese Weise sollte die beschlossene Beitragsobergrenze von 21,9 % bis zum Jahr 2030 und ein Rentenniveau von mehr als 43 % (vor Steuern) bis zum Jahr 2030 eingehalten werden. Durch das nun vorliegende Gesetz soll die seit 2005 unterbliebene Anpassung der Renten an die Lohnentwicklung ab 2011 nachgeholt werden, "wenn aufgrund der Lohnentwicklung Rentensteigerungen möglich sind", heißt es im Gesetzesentwurf.

Da die Anhebung des Renteneinstiegsalters und die Modifizierung der "Schutzklausel" erst nach 2010 wirksam werden, kommt es bis dahin zu keinerlei finanziellen Auswirkungen auf den Bundeshaushalt. In den Folgejahren wird laut Gesetzesentwurf eine "dauerhafte Entlastung des Beitragssatzes und somit auch der Lohnzusatzkosten" erwartet. Flankiert wird die Anhebung des Renteneintrittsalters durch die "Initiative 50plus" (BT-Drs. 16/4371, PDF), wodurch die Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert werden soll. Dazu ist u.a. die Einführung eines Kombilohns vorgesehen: Ältere Arbeitslose, die eine Beschäftigung aufnehmen, die geringer bezahlt ist als die letzte Tätigkeit vor der Arbeitslosigkeit, würden demnach einen teilweisen Ausgleich ihrer Einkommenseinbußen erhalten. Zudem würden die Rentenversicherungsbeiträge aus der neuen Beschäftigung zwei Jahre lang auf 90 Prozent des vorherigen Niveaus aufgestockt werden. Im Rahmen der "Initiative 50plus" sollen außerdem Unternehmen, die Ältere für mehr als ein Jahr einstellen, einen Eingliederungszuschuss erhalten. Mit der Anhebung des Renteneinstiegsalters und der Förderung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werde einem drohenden Fachkräftemangel entgegengewirkt, heißt es in dem Gesetzesentwurf.

Die FDP kritisiert die "Rente mit 67" als "verkappte Rentenkürzung", da drei Viertel der Menschen zwischen 60 und 65 schon nicht mehr arbeiteten. Eine starre Anhebung des Rentenalters sei "keine Lösung". Es müsse einen flexiblen Rentenbeginn ab 60 geben: Rentenabschläge ja, aber unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeiten als Arbeits-Anreiz. Auch für die Linke ist die Verlängerung der Lebensarbeitszeit eine staatlich verordnete Rentenkürzung. Schon heute hätten Rentnerinnen und Rentner, Beschäftigte und Empfängerinnen und Empfänger sozialer Leistungen Jahr für Jahr weniger im Portemonnaie. Darum unterstütze man die Proteste der Gewerkschaften.

Bündnis 90/Die Grünen kritisieren u.a., dass Beschäftigte in besonders belasteten Berufen durch die "Rente ab 67" benachteiligt würden. So müssten beispielsweise Dachdecker, die heute mit durchschnittlich 50 Jahren in den Ruhestand gingen, mit hohen Abschlägen rechnen. Aus diesem Grund fordern die Bündnisgrünen u.a., dass die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente bei 63 Jahren belassen und nicht angehoben wird.

Links zur "Rente mit 67" (PDF-Format):

Gesetzesentwurf der CDU/CSU und SPD-Fraktion (BT-Drs. 16/4372), beschlossen

Antrag der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 16/2747), abgelehnt

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/3812), abgelehnt