Postmindestlohn

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag die Einführung des Postmindestlohns beschlossen. Aus der Union gab es 19 Nein-Stimmen, die FDP stimmte als einzige Fraktion geschlossen gegen den Antrag. 10 Abgeordnete der Linken enthielten sich.

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Dafür gestimmt
465
Dagegen gestimmt
70
Enthalten
16
Nicht beteiligt
60
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.

Mit dem Auslaufen des Postmonopols zum 1. Januar 2008 können künftig auch ausländische Unternehmen in Deutschland Postdienstleistungen anbieten. Durch die Einführung des Postmindestlohns soll "für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Briefdienstleistungen erbringen, angemessene Arbeitsbedingungen [sichergestellt werden]", heißt es in dem Gesetzentwurf. Definiert wird "Postdienstleistung" als "Befördern von Briefdienstleistungen (....). Befördern ist das Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern von Briefsendungen an den Empfänger. Es umfasst die Wertschöpfungskette vom Absender bis zum Empfänger." Zeitungszusteller oder Paketkuriere fallen demnach nicht unter die Mindestlohnregelung.

Die Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberverband Postdienste hatten sich in Tarifverhandlungen auf einen Mindestlohn zwischen 8,00 und 9,80 Euro geeinigt.

Bereits Ende November hatte die Verabschiedung des Postmindestlohns auf der Tagesordnung des Bundestags gestanden, war seinerzeit aber wegen weiterem Klärungsbedarfs in der Großen Koalition wieder abgesetzt worden. Im Kern ging es darum, ob der Tarifvertrag für mindestens 50 Prozent der Arbeitnehmer in der Postdienstleisterbranche bindend sei. Nach einer Änderung im Tarifvertrag heißt es nun, der Vertrag gelte für alle Arbeitnehmer von Briefdienstleistern, "die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Briefsendungen für Dritte" befördern. Durch die Aufnahme des Wortes "überwiegend" wurde eine zentrale Forderung der Union erfüllt.

Nach der Einigung der Koalitionsspitzen hatte der Postdienstleister "PIN" die Entlassung von mehr als 1.000 Mitarbeitern mit der Einführung des Mindestlohns begründet.

Mindestlohnregelungen gibt es inzwischen bei der Gebäudereinigung sowie im Bausektor. Nach der Zustimmung des Bundesrates werden ab dem 1. Januar 2008 auch die Postdienstleister in das sogenannte "Arbeitnehmer-Entsendegesetz´" aufgenommen.

Von den Oppositionsparteien ist die FDP als einzige Fraktion grundsätzlich gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns und befürchtet in diesem Fall eine Verdrängung von Arbeitsplätzen. Auch in Teilen der Union gibt es Bedenken.

Zahlreiche Abgeordnete haben sich auf abgeordnetenwatch.de zum Thema "Postmindestlohn" geäußert. Antworten zum Thema finden Sie über unsere Suche nach dem "Postmindestlohn".