Kampf gegen Piraten

Deutsche Soldaten werden sich an der EU-Mission gegen die Piraterie vor der Küste Somalias beteiligen. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. In dem Antrag der Bundesregierung ist ausdrücklich von "Anwendung militärischer Gewalt" durch die deutschen Streitkräfte die Rede.

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Dafür gestimmt
490
Dagegen gestimmt
55
Enthalten
12
Nicht beteiligt
54
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.

Die EU-geführte Operation ATALANTA soll die vor der Küste von Somalia operierenden Piraten abschrecken und bekämpfen. Dabei soll zum einen die durch Piratenüberfälle gefährdete humanitäre Hilfe für die Not leidende somalische Bevölkerung sichergestellt werden. Zum anderen soll die Operation den zivilen Schiffsverkehr auf den dortigen Handelswegen sichern, Geiselnahmen und Lösegelderpressungen unterbinden und das Völkerrecht durchsetzen. Hierzu sei die somalische Übergangsregierung gegenwärtig nicht in der Lage, heißt es im Antrag der Bundesregierung.

Bei der Operation ATALANTA handelt es sich um ein robustes Mandat, das die Soldatinnen und Soldaten ermächtigt, "alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt zu ergreifen". Zum Auftrag der max. 1.400 deutschen Streitkräfte gehören: Schutz für die Schiffe des UN-Welternährungsprogramms unter anderem "durch die Präsenz von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe" im Einzelfall und bei Bedarf Schutz von zivilen Schiffen im Operationsgebiet, Überwachung der Gebiete vor der Küste Somalias, einschließlich der somalischen Hoheitsgewässer, die Gefahren des Seeverkehrs darstellen Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, "einschließlich des Einsatzes von Gewalt", zur Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen oder bewaffneten Raubüberfällen, "die im Operationsgebiet begangen werden könnten" "Aufgreifen, Festhalten und Überstellen von Personen, die in Verdacht stehen, seeräuberische Handlungen oder bewaffnete Raubüberfälle begangen zu haben" sowie Beschlagnahme der Seeräuberschiffe, der Ausrüstung und der erbeuteten Güter. Diese Maßnahmen erfolgen mit Hinblick auf die eventuelle Strafverfolgung durch Deutschland, andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aufnahmebereite und zur Strafverfolgung bereite Drittstaaten.

Das Einsatzgebiet der Operation ATALANTA umfasst ein Gebiet bis zu 500 Seemeilen vor der Küste Somalias und seiner Nachbarländer. Rechtsgrundlage des Mandats ist u.a. das allgemeine Völkerrecht, das UN-Seerechtsübereinkommen, diverse UN-Resolutionen sowie ein Beschluss der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für den zwölfmonatigen Einsatz der deutschen Soldatinnen und Soldaten belaufen sich auf 45 Mio. Euro.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung "Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Operation ATALANTA zur Bekämpfung der Piraterie vor der Küste Somalias" (pdf)