Aktualisierung des Regelbedarfs und der Regelbedarfsstufen

Mit den Stimmen der Großen Koalition hat der Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ermittlung von Regelbedarfen angenommen. Mit der Annahme geht eine Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch einher.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
442
Dagegen gestimmt
99
Enthalten
1
Nicht beteiligt
87
Abstimmungsverhalten von insgesamt 629 Abgeordneten.
Symbolfoto Jobcenter

Der Bundestag hat in zweiter und dritter Beratung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Das Gesetz, das unter dem Leitsatz "Hilfe zur Selbsthilfe" steht, betrifft etwa 8 Millionen Menschen, die in Deutschland Mindestsicherungsleistungen beziehen.

Durch das Gesetz steigen die Regelsätze durchschnittlich um 5 Euro. Für Kinder im Alter von 7 bis 14 Jahren steigen sie um einen Höchstwert von 21 Euro. Auch Alleinstehende und Partner in Paarhaushalten erhalten mehr Geld. Union und SPD merkten in ihren Redebeiträgen an, dass die Erhöhungen moderat ausfielen und mit den Steuergeldern verantwortungsvoll umgegangen werde.

Auch das Erstrentenproblem soll durch den neuen Bedarfsausgleich gelöst werden. Die Leistungen für Strom und Wohnungsinstandhaltung werden künftig als Sachleistungen erbracht.

Die Linke kritisierte die Berechnung des Regelsatzes. Unter anderem sei das sozialkulturelle Existenzminimum gezielt kleingerechnet worden und die auf Hartz 4 angewiesenen Personen würden durch das Gesetz bevormundet und materiell ausgegrenzt werden. Die Fraktion forderte eine sanktionsfreie Mindestsicherung in Höhe von mindestens 1050 Euro.

Auch die Grünen kritisierten die Berechnung der Bundesregierung und merkten an, dass eigentlich rund 10 bis 11 Millionen Personen Mindestsicherungsleistungen beziehen würden. Ferner sollte das Einkommen Erwerbstätiger höher als das Existenzminimum sein, da es ansonsten zu einer Gefährdung des sozialen Zusammenhalts kommen könnte.