Nichtständiger Ausschuss „Erhöhung der Wahlbeteiligung und Weiterentwicklung des Wahlrechts“

Der Ausschuss hat die Aufgabe sich über die möglichen Gründe der geringen Wahlbeteiligung bei den Landtagswahlen von 2007 bis 2015 zu beraten. Außerdem soll er konkrete Maßnahmen vorschlagen, um den Trend der sinkenden Wahlbeteiligung entgegen zu wirken.