Hohe Zulagen für Abgeordnete – intransparent und verfassungswidrig

Abgeordnete im Bundestag und in zahlreichen Landtagen kassieren neben ihren Diäten zum Teil horrende Boni, weil sie einen Posten in der Fraktion innehaben. Diese sogenannten Funktionszulagen sind nicht nur vollkommen intransparent, sondern nach Auffassung von Verfassungsrechtlern und Rechnungshöfen in den meisten Fällen auch verfassungswidrig.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 16.03.2017
Foto Geldbörse (Symbolbild)

Allein 85 Bundestagsabgeordnete erhalten rechtlich zweifelhafte Zulagen, die jährlich insgesamt rund 2,5 Mio. Euro betragen, berichtet Report Mainz. Auf Landesebene werden die meisten Boni in Nordrhein-Westfalen gezahlt. Kritik an den fragwürdigen Zahlungen ficht die NRW-Abgeordneten nicht an.

 

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Robert Anash (Unsplash) 
 

 

Gastbeitrag von Johannes Nitschmann*

Kunstwerke aus Glas faszinieren Carina Gödecke ungemein. „Glas schenkt Licht und Helligkeit“, haucht die nordrhein-westfälische Landtagspräsidentin bei der Eröffnung einer Ausstellung im Düsseldorfer Landtag ins Mikrophon. Dann kommt die 58-jährige Sozialdemokratin zur Realpolitik: „Und Glas schafft Transparenz – eine Eigenschaft, die gerade für die Akzeptanz der Bedeutung unserer parlamentarischen Demokratie von enormer Bedeutung ist.“

So sprach die Präsidentin im April 2013, als sie auf den Fluren des gläsernen Parlamentsrundbaus am Rheinufer der Landeshauptstadt die Kunstaustellung „Transparenz im Landtag“ eröffnete. Statt Transparenz favorisiert Gödecke knapp drei Jahre später Geheimniskrämerei. Aus Glas scheint Milchglas geworden zu sein. Mit ihrer Amtsautorität deckt die Präsidentin umstrittene Zahlungen von Funktionszulagen an Abgeordnete aus steuerfinanzierten Fraktionskassen, die nach den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts eindeutig rechtswidrig sind.

Fortsetzung des Artikels unter dem Video....


Video zum Thema: Etwa 5,5 Millionen Euro kassieren Bundestags- und Landtagsabgeordnete nach Recherchen von Report Mainz jährlich durch rechtlich fragwürdige Zulagen. Verfassungsrechtler und Rechnungshöfe kritisieren die Abgeordneten-Boni als verfassungswidrig. (ARD-Beitrag vom 7. März 2017):

 

Das Begehren des Landesrechnungshofs (LRH) nach einer detaillierten Offenlegung der zahlreichen Funktionszulagen wehrte Gödecke Anfang dieses Jahres ab. Dabei geht es nicht um Peanuts. Zusätzlich zu ihrer monatlichen Diät in Höhe von 11.006,44 Euro streichen Düsseldorfer Landtagsparlamentarier Zuwendungen zwischen 500 und über 11.000 Euro ein. Im Regelfall ganz stiekum. Im Landtagshandbuch, in dem die Abgeordneten ihre Nebeneinkünfte penibel auflisten müssen, werden die Funktionszulagen jedenfalls nicht angegeben, weil es sich hierbei – streng juristisch – nicht um Nebeneinkünfte im Sinne des Abgeordnetengesetzes handelt.

Beim Gehalt toppen die Fraktionschefs von SPD und CDU sogar die Ministerpräsidentin

Auch bei den beiden Großverdienern im Düsseldorfer Landtag, den Fraktionsvorsitzenden Norbert Römer (SPD) und Armin Laschet (CDU), sind die üppigen Zubrote nicht im Handbuch angegeben. Zwar sind Funktionszulagen nach dem Urteil des Verfassungsgerichts einzig bei Fraktionsvorsitzenden zulässig, weil sie als „die Schaltstelle der Macht im Parlament“ fungieren. Doch ihre Zusatzentschädigung dürfe „nicht außer Verhältnis zur Grundentschädigung“ stehen, urteilten die Karlsruher Richter. Dagegen sind die Extrawürste für Römer und Laschet ziemlich fett. Beide erzielen am Ende ein Monatsgehalt in Höhe von 22.012, 88 Euro. Damit toppen die Fraktionschefs sogar deutlich das Gehalt von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Für den Landesrechnungshof bleibt dies alles tabu.

In ihren Rechenschaftsberichten weisen die Fraktionen lediglich global ihre Funktionszulagen an Abgeordnete aus. Konkrete Einzelzahlungen werden nicht genannt. Alleine die SPD verbuchte als „Entschädigungen an Fraktionsmitglieder mit besonderen Funktionen“ im Jahre 2015 insgesamt 491.251,36 Euro. Das sind fast zehn Prozent ihres Fraktionsetats. Insgesamt 35 der 99 SPD-Angeordneten beziehen Zusatz-Zahlungen. Die Christdemokraten entlohnten ihr Spitzenpersonal zusätzlich mit 449.358,07 Euro. Selbst bei der nur 22-köpfigen FDP-Landtagsfraktion summieren sich die umstrittenen Abgeordneten-Extras auf 192.000 Euro. Alleine FDP-Fraktionschef Christian Lindner erhält neben seiner Diät eine monatliche Zulage von 6.000 Euro. Dagegen begnügen sich die Grünen mit insgesamt 62.400 Euro an Extras für ihre Abgeordneten. Bei den umstrittenen Zahlungen berufen sich die Fraktionen auf § 16 des NRW-Abgeordnetengesetzes, der nach Auffassung von Juristen bereits seit dem Jahr 2000 verfassungswidrig ist.

FDP ist offen für eine transparentere Ausweisung der Zulagen

Alleine in der Piratenfraktion des Düsseldorfer Landtags wird kein Cent an Funktionszulagen gezahlt. Die ablehnende Haltung des Bundesverfassungsgerichts und Landesrechnungshofs gegenüber diesen Praktiken sei „konsequent und richtig“, urteilt ein Piraten-Sprecher. Dagegen beharren CDU, SPD, FDP und Grüne auf der Rechtsmäßigkeit ihrer gezahlten Funktionszulagen. Sie machten von ihrem Recht nach § 16 NRW-Abgeordnetengesetz Gebrauch, „besondere parlamentarische Aufgaben, die Abgeordnete für die Fraktion wahrnehmen, zu vergüten“, erklären die Fraktionen unisono. Die CDU stellt gar in Abrede, dass der Landesrechnungshof „ein Defizit bei der Auskunftserteilung“ sehe. Dagegen zeigt sich die FDP-Fraktion offen, über die von dem LRH angeregte Änderung bei der transparenten Ausweisung von Funktionszulagen zu diskutieren. „Dem stehen wir aufgeschlossen gegenüber“, teilt eine Sprecherin der FDP-Fraktion mit.

Erstmals hatte der Landesrechnungshof die intransparenten Extra-Zahlungen an Abgeordnete in seinem Prüfbericht für die 14. Wahlperiode von 2005 bis 2010 moniert und deren Rechtmäßigkeit in Frage gestellt. Doch die meisten Fraktionen zeigen keinerlei Unrechtsbewusstsein. Hartnäckig halten sie an ihren dubiosen Praktiken fest, obwohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits am 21. Juli 2000 Funktionszulagen an Bundes- wie Landtagsparlamentarier für rechtwidrig erklärt hatte. Solche Zahlungen, die auch im Bundestag und anderen Landesparlamenten gang und gäbe sind, verstießen „gegen die Freiheit des Mandats und den Grundsatz der Gleichbehandlung der Abgeordneten“, urteilten die Bundesverfassungsrichter. Entschädigungen für stellvertretende Fraktionsvorsitzende, für parlamentarische Geschäftsführer, Ausschussvorsitzende, Obleute und fachpolitische Sprecher seien „mit dem Verfassungsrecht unvereinbar“.

Nebelkerzen der Landtagspräsidentin

In der Entscheidung mit dem Aktenzeichen 2 BvH 3/91 geht es konkret um Funktionszulagen des thüringischen Landtags, also ebenfalls eines Landesparlaments. Dagegen tut die Düsseldorfer Landtagspräsidentin so, als betreffe ihr Parlament die Entscheidung des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht gar nicht. „Eine Anwendbarkeit auf Nordrhein-Westfalen wurde nicht gesehen“, schreibt Gödecke in der Parlaments-Drucksache 16/13925 vom 5. Januar 2017 zu den Rügen des Rechnungshofs.

Schließlich zündet die Präsidentin noch eine weitere Nebelkerze, um die lästigen LRH-Prüfer auszubremsen: Die Landtagsfraktionen hätten darauf verwiesen, „dass ihre Zulagen nicht aus dem Landeshaushalt, sondern aus eigenen Mitteln gewährt werden.“ Dies soll offenbar den Eindruck erwecken, der Steuerzahler werde bei den Funktionszulagen nicht in Anspruch genommen. Dabei finanzieren sich jedoch alle Landtagsfraktionen nahezu ausschließlich aus öffentlichen Mitteln. Diese Gelder werden ihnen zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben gewährt – zur „eigenen Bewirtschaftung“, wie es heißt. Daraus leiten die Fraktionen ihr Recht ab, „Funktionszulagen aus eigenem politischen Ermessen zu zahlen“, wie Gödecke gegenüber dem Landesrechnungshof beharrt. Ein Bedarf, das Abgeordnetengesetz in NRW an die höchstrichterliche Rechtsprechung anzupassen, werde „durch die Fraktionen nicht gesehen“. Seit 16 Jahren schon nicht.

Über die kühne Rechtsauslegung der Landtagspräsidentin sind selbst erfahrene Juristen im Düsseldorfer Justizministerium erstaunt. Dabei verweisen sie auf § 31 des Bundesverfassungsgericht-Gesetzes, in dem es wörtlich heißt: „Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.“ Doch Gödecke ficht das offenkundig nicht an: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Funktionszulagen „entfaltet keine Wirkung auf Nordrhein-Westfalen“, ließ sie auf eine Recherche-Anfrage mitteilen.

Gegen den Geist des Verfassungsgerichtsurteils

Ihr Präsidentenamt füllt Gödecke nach dem Eindruck von Parlamentariern gerne mit majestätischer Würde und Erhabenheit aus. Bei eigenen Genossen hat sie deshalb den Spitznamen „Carina I.“ weg. Wenn die SPD-Politikern mit ihrem Dienst-BMW durchs Land chauffiert wird, demonstriert sie mit ihrem Kennzeichen „NRW 1- 1“ wer die Nummer eins in Nordrhein-Westfalen ist. Mit Basta-Politik („Entscheidung der Präsidentin“) weist sie das Begehren der Rechnungsprüfer nach „Ausweisung von Funktionsstellen, für die Zulagen gewährt wurden“ kühl zurück. „Ein Bedarf wird durch die Fraktionen nicht gesehen bzw. nicht geltend gemacht.“ Vor ihrer Wahl zur Landtagspräsidentin hatte Gödecke als parlamentarische Geschäftsführerin selbst jahrelang mit einer halben Zusatz-Diät von der Pfründenwirtschaft profitiert.

Der Bund der Steuerzahler (BdST) ist empört über die Ignoranz und Intransparenz im Düsseldorfer Landtag. „Da es sich um Steuergelder handelt, haben die Bürger einen Anspruch darauf, zu erfahren, welche Funktionen von Abgeordneten und in welcher Höhe zusätzlich bezahlt werden“, sagt der BdST-Experte für öffentliche Haushalte, Markus Berkenkopf. Da die Landtagsfraktionen bisher immer nur eine Gesamtsumme für Funktionszulagen an ihre Abgeordneten auswiesen, werde dem Landesrechnungshof die Prüfung konkreter Einzelfälle schon seit vielen Jahren verwehrt.

Mit Ausnahme der Fraktionsvorsitzenden und parlamentarischen Geschäftsführer hält der Steuerzahlerbund Extra-Zulagen für Fraktions-Vize, Obleute, fachpolitische Sprecher sowie Ausschuss- und Arbeitskreis-Vorsitze für rechtswidrig. Eine Berufung der Landtagspräsidentin auf §16 des NRW-Abgeordnetengesetzes („Besondere parlamentarische Aufgaben, die Abgeordnete für ihre Fraktion wahrnehmen, dürfen von dieser vergütet werden“) sei unzulässig, weil solche Regelungen „dem Geist und den Ausführungen des Verfassungsgerichtsurteils widersprechen“, erklärt Berkenkopf.

Grüne Bauchschmerzen

Nach den Piraten haben zwischenzeitlich auch die Grünen Bauchschmerzen mit der verdeckten Zahlung von Funktionszulagen. Zwar nehmen sich die Extrawürste bei den grünen Abgeordneten gegenüber SPD, CDU und FDP eher mager aus. Zudem werden die Zusatzeinkünfte (1.600 Euro für den Fraktionschef, 1.400 Euro für die parlamentarische Geschäftsführerin und jeweils 550 Euro für die vier Fraktions-Vize) auf der Internetseite der Landtagsfraktion detailliert ausgewiesen. Doch maßgebliche Grünen-Strategen drängen darauf, dass nach dem Abgeordnetengesetz endlich auch das Fraktionsgesetz auf Transparenz getrimmt wird.

Erst 2013 hatten sich die fünf Fraktionen im Düsseldorfer Landtag darauf verständigt, dass ab einer Bagatellgrenze von monatlich 536 Euro Euro alle Nebeneinkünfte der Abgeordneten in einem Stufenverfahren offen gelegt werden müssen. SPD, CDU, FDP und Grüne sahen ihr Landesparlament fortan bundesweit „bei der Transparenz vorn“. Nach dem jüngsten Eklat mit dem Landesrechnungshof treten die Grünen dafür ein, endlich individuelle Veröffentlichungspflichten für die umstrittenen Funktionszulagen durchzusetzen. Das Abgeordnetengesetz müsse in der kommenden Legislaturperiode entsprechend angepasst werden, verlangt deren parlamentarische Geschäftsführerin Sigrid Beer, macht sich über das Beharrungsvermögen bei SPD und CDU aber keine Illusionen. „Das wird ein Bohren dicker Bretter.“

* Der Autor ist freier Journalist und berichtet schwerpunktmäßig über die Landespolitik in Nordrhein-Westfalen.
 


Update vom 28. März 2017: Die Piratenfraktion ist mit ihrem Gesetzentwurf zur Abschaffung der umstrittenen Funktionszulagen gescheitert. Auf ihrer Webseite schreibt die Fraktion: "Eigentlich hätte der Gesetzesentwurf heute im Hauptausschuss beraten und abgestimmt werden können. CDU, SPD und Grüne meldeten aber plötzlich noch weiteren Beratungsbedarf an – wohlwissend, dass keine weitere Sitzung des Hauptausschuss vor der Wahl mehr stattfindet."

 

Was kassieren NRW-Landtagsabgeordnete an Funktionszulagen? abgeordnetenwatch.de hat alle Fraktionsvorstände dazu befragt, wie hoch ihre Zulagen für die Fraktionstätigkeit sind und ob sie diese transparent machen. Über die Antworten werden wir hier im Blog berichten.

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