AfD: Neue Belege für illegale Wahlkampfhilfe

Die AfD bestreitet eine Zusammenarbeit mit einem finanzkräftigen Unterstützerverein, hinter dem unbekannte Geldgeber stehen. Interne Mails belegen nun aber, dass die AfD dessen Materialien aktiv bestellt hat und kostenlos für ihren Landtagswahlkampf in Bayern nutzt. Experten sehen darin klare Belege für eine illegale Wahlkampffinanzierung.

von Martin Reyher, 20.09.2018
Screenshot AfD-Rosenheim.de

"Wir haben mit diesem Verein für Rechtsstaatlichkeit nie zusammengearbeitet.“ Eindeutiger hätte die Aussage von AfD-Parteichef Jörg Meuthen im ARD-Sommerinterview am 22. Juni nicht ausfallen können. Den Grund, warum seine Partei mit dem „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ lieber nichts zu tun haben will, lieferte Meuthen gleich mit: „Und wir sagen, wir kommen da in ein Fahrwasser rein, wo man uns den Vorwurf macht, das wäre illegale Parteienfinanzierung."

Nun sind interne Mails aufgetaucht, durch die die AfD in genau dieses Fahrwasser geraten könnte. Wie das ARD-Politikmagazin Panorama, die Schweizer Wochenzeitung "WOZ" und "Zeit Online" berichten, nutzt die Partei im derzeit laufenden bayerischen Landtagswahlkampf Materialien des fragwürdigen Unterstützervereins und hat diese auch aktiv bestellt. Das geht aus internen Mails des AfD-Kreisverbands Rosenheim hervor (s. Kasten).

Staatsrechtlerin sieht illegale Parteienfinanzierung

"Wir bezahlen nichts dafür"

Laut Panorama informierte der stellv. Kreisvorsitzende der AfD-Rosenheim seine Vorstandsmitglieder in einer Mail vom 18. Juli 2018 über das folgende Angebot: "Der Herausgeber des Deutschland-Kuriers David Bendels bietet uns wie schon im letzten Jahr Wahlkampfunterstützung an: 'Alle KVs [Kreisverbände] können gerne bei uns Gratisexemplare bestellen.'" Der AfD-Kreisvorsitzende Andreas Winhart bestätigte gegenüber Panorama, dass er von Ende Mai bis Ende August wöchentlich bis zu 1.500 Exemplare des Deutschland-Kuriers bestellt habe. "Wir haben das Angebot genutzt...Wir bezahlen nichts dafür, und 1.500 ist ja keine Menge, die wir als groß erachten."

Es ist nicht das erste Mal, dass der „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“ die AfD mit Wahlkampfmaterialien unterstützt. Bislang hatte die Partei die kostenlose Wahlhilfe nicht als (Sach)-Spende in ihren Rechenschaftsberichten aufgeführt. Aus Sicht der AfD habe der Verein vollkommen unabhängig und ohne Wissen der Partei gehandelt.

Nun aber sieht die Staatsrechtlerin Sophie Schönberger erstmals „nachvollziehbare Belege“ dafür, dass es Absprachen zur Wahlkampfunterstützung zwischen der AfD und dem "Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten" gab. Die Mails lieferten „sehr plausible Anhaltspunkte dafür, dass es sich um eine Form von illegaler Parteienfinanzierung handelt," so Schönberger zu Panorama. Die Unterstützung durch den Verein sei zumindest in diesem Fall als Spende zu werten und müsse im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht werden. 

Rechenschaftsbericht muss erst 2019 vorgelegt werden

Doch ganz so einfach ist die Sache nicht. Denn um ihren Rechenschaftsbericht 2018 mit allen Spenden ab 10.000 Euro bei der Bundestagsverwaltung einzureichen, kann sich die AfD noch bis Ende des kommenden Jahres Zeit lassen. Und so könnte ausgerechnet die jetzige Berichterstattung über die Absprachen in Rosenheim dazu führen, dass die Partei von ihrer bisherigen Praxis abrückt und die kostenlose Wahlkampfunterstützung in Bayern als Spende deklariert. Bei einem Gegenwert von bis zu 50.000 Euro wäre der Rechenschaftspflicht Genüge getan (oberhalb dieser Grenze muss eine Spende unverzüglich im Internet veröffentlicht werden).

Eine andere Frage ist, ob die AfD das Gratismaterial des „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“, dessen Financiers unbekannt sind, hätte verwenden dürfen. Denn nach dem Gesetz dürfen Parteien keine Spenden annehmen, "deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt". Solche illegalen „Strohmannspenden“ sind laut Parteiengesetz „unverzüglich“ an den Bundestagspräsidenten weiterzuleiten.

Rechtlich auf dünnem Eis

Dass die AfD sich rechtlich auf dünnem Eis bewegt, ist der Partei bewusst. Anfang August zahlte sie – rein „vorsorglich“, wie es heißt – einen mittleren vierstelligen Betrag an die Bundestagsverwaltung. Nach Medienberichten dürfte es sich dabei um den Gegenwert einer kostenlosen Wahlkampfunterstützung durch eine Schweizer PR-Firma handeln, den die Bundestagsverwaltung offenbar als illegale Spende wertet.

Auch den Fall der Rosenheimer AfD schaut sich die Parlamentsverwaltung inzwischen ganz genau an, meldet Panorama. 

Panorama-Beitrag vom 20. September 2018:

 

Hinweis der Redaktion:

In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass ein Präzedenzfall rund um eine illegale CDU-Parteispende dazu führen könnte, dass die AfD auch bei einem Verstoß gegen das Parteiengesetz straffrei bleibt (so wie es bei der CDU war). Der jetzige AfD-Fall ist allerdings in wichtigen Punkten anders gelagert. Wir haben den Text deswegen überarbeitet. 

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