Umstrittene Vorratsdatenspeicherung: Das antworten die Bundestagsabgeordneten auf Bürgerfragen

Seit April liegen die umstrittenen Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung von Justizminister Heiko Maas auf dem Tisch, in wenigen Monaten soll ein Gesetz verabschiedet werden. Wie stehen diejenigen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung, die am Ende darüber abstimmen werden? Wir haben Bürgerfragen und Abgeordnetenantworten zum Thema durchgelesen - hier ein Überblick über die Positionen.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 07.05.2015

Von Caroline Vestweber

Seit Jahren schon wühlt das Thema Vorratsdatenspeicherung viele Bürgerinnen und Bürger auf. Zu Hunderten haben sie die Volkvertreter in der Vergangenheit über abgeordnetenwatch.de kontaktiert, um sie nach ihrer Position zu befragen.

Zuletzt zeigten sich nicht wenige Fragende erstaunt darüber, dass nun ausgerechnet Justizminister Heiko Maas, einst ein strikter Gegner der Vorratsdatenspeicherung, Eckpunkte für eine staatlich verordnete Datensammlung ausgearbeitet hat. Aus den Bürgerfragen über abgeordnetenwatch.de lässt sich herauslesen, dass viele die anlasslose Speicherung ihrer Telefon- und Internetdaten als unrechtmäßigen Eingriff in ihre Privatsphäre empfinden. In ihren Fragen fordern sie die Volksvertreter auf, gegen ein solches Gesetz zu stimmen.

Die Unions-Abgeordneten sprechen sich in ihren Antworten auf abgeordnetenwatch.de recht eindeutig und einstimmig für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung aus. Sie bezeichnen diese als unerlässlich für die Sicherheit Deutschlands. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein notwendiges Mittel besonders zur Aufklärung, aber auch zur Prävention von Verbrechen. So schreibt der CDU-Abgeordnete Clemens Binninger, dass gerade bei der Bekämpfung von Kinderpornographie die Verbindungsdaten oftmals der einzige Ermittlungsansatz sei. Zudem, so die gängige Argumentation der Unions-Politiker, schlössen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern bedingten sich gegenseitig: „Ohne Sicherheit keine Freiheit“, schreibt beispielsweise Christina Schwarzer. Für "alternativlos" hält die Vorratsdatenspeicherung der Hamburger Abgeordnete Dirk Fischer.

Der CDU-Politiker Armin Schuster stellt eine in den Augen von Gegnern der Vorratsdatenspeicherung skurill anmutende These auf: Durch ein neues Gesetz gebe es am Ende sogar eine Verbesserung des Datenschutzes: „Bislang ist völlig unklar, welche Telekommunikationsanbieter Daten – die sie zu Abrechnungszwecken auch heute speichern dürfen – für wie lange intern vorhalten. Durch die VDS wird es dafür klare Regeln geben.“

Die von Bürgern befragten SPD-Abgeordneten äußern sich dagegen weitaus weniger deutlich und auch nicht einheitlich. Viele vermeiden eine klare Positionierung zur Vorratsdatenspeicherung. Stattdessen verwenden sie in ihren Antworten dieselbe Textvorlage, die die von Heiko Maas vorgelegten Leitlinien erläutern und bezeichnen diese als „gute Grundlage für eine weitere Debatte“, ohne persönlich dazu Stellung zu nehmen. Die Abgeordnete Bärbel Bas erklärt, dass die Vorratsdatenspeicherung eine Forderung des Koalitionspartners CDU/CSU und kein Anliegen der SPD sei. Ihre Fraktion setze sich nun dafür ein, dass dies die „strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten in ganz Europa“ werde, so Bas.

Die SPD-Abgeordneten Hilde Mattheis und Marco Bülow erklären hingegen, dass sie die Vorratsdatenspeicherung für falsch halten. Bülow schreibt in einer Antwort, dass er seine Fraktionskolleginnen und -kollegen dazu aufzufordern werde, den Koalitionsplänen nicht zuzustimmen. Auf die Frage des Bürgers, wie er persönlich abstimmen werde, geht Bülow nicht ein.

Strikt abgelehnt wird die Vorratsdatenspeicherung von den Oppositionsparteien. Abgeordnete der Linksfraktion bezeichnen diese als „grundrechtswidrig“, so zum Beispiel die parlamentarische Geschäftsführerin Petra Sitte. Die Grünen-Politikerin Anja Hajduk schreibt, über 99 % der von einer Vorratsdatenspeicherung Betroffenen seien unverdächtig und hätten "keinen Anlass zu einer Protokollierung ihrer Kommunikation gegeben". Ihre Partei ziehe eine erneute Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Betracht.

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