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Für Transparenz, gegen Korruption: Ein Drittel der Bundestagskandidaten unterschreibt Selbstverpflichtung

Nebeneinkünfte, Parteispenden, Abgeordnetenbestechung: Zur Bundestagswahl am 22. September veröffentlicht abgeordnetenwatch.de einen Transparenz-Check, den wir den mehr als 2.000 Direktkandidatinnen und -kandidaten vorgelegt haben. Rund ein Drittel von ihnen verpflichtet sich, sich im Falle ihrer Wahl für Transparenz und gegen Korruption einzusetzen.

von Redaktion abgeordnetenwatch.de, 23.07.2013

Wie halten es die Bundestagskandidaten mit der kompletten Offenlegung von Nebeneinkünften und der unverzüglichen Veröffentlichung großer Parteispenden? Und: Sind sie für strenge Gesetze bei Abgeordnetenbestechung - oder nicht?

Acht Wochen vor der Bundestagswahl am 22. September veröffentlicht abgeordnetenwatch.de heute einen Transparenz-Check, den wir den mehr als 2.000 Direktkandidatinnen und -kandidaten vorgelegt haben. 653 von ihnen, also rund ein Drittel, werden sich nach bisherigem Stand für alle drei Punkte einsetzen, sollten sie in den Bundestag gewählt werden (detaillierte Auswertung s. unten).

Beim Transparenz-Check handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung, die die Wahlbewerber gegenüber der Öffentlichkeit eingehen. Konkret verpflichten sich die Kandidierenden:

Im Fall meiner Wahl ins Parlament werde ich mich einsetzen für:

  • ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung
  • eine komplette Veröffentlichung von Nebeneinkünften
  • die unverzügliche Veröffentlichung aller Parteispenden über 10.000 €

Diese drei Punkte gehören zu den Kernforderungen von abgeordnetenwatch.de.

Wer sind nun die Politikerinnen und Politiker, die die Selbstverpflichtung eingegangenen sind? Auf jeder Profilseite eines Kandidierenden auf abgeordnetenwatch.de finden Sie unterhalb der Grundangaben zur Personen den Punkt "Transparenz-Check":

 

Dort ist angegeben, wenn sich ein Kandidat zu einem, zwei oder allen drei Punkten verpflichtet hat (1).

Kandidatinnen und Kandidaten können darüber hinaus einen umfangreichen (2) Verhaltenskodex für Abgeordnete unterschreiben, wodurch sie sich u.a. zu folgenden Punkten verpflichten:

  • ihre Dienstreisen und Lobbytermine transparent zu machen,
  • nach der Beendigung der Abgeordnetentätigkeit für mindestens drei Jahre keiner Tätigkeit für Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen nachzugehen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht,
  • jede Geldspende und geldwerte Zuwendung über 1.000 Euro sowie den Namen des Spenders zu veröffentlichen,
  • von Unternehmen und Lobbyisten keine Geschenke oder Essenseinladungen über einem Wert von 100 Euro anzunehmen,
  • die eigenen Nebenverdienste öffentlich zu machen, etwa durch die Offenlegung des Steuerbescheids (unter Schwärzung der privaten Daten).

Den vollständigen Verhaltenskodex für Abgeordnete können Sie hier einsehen.

Initiiert wurde der Verhaltenskodex von Parlamentariern des Deutschen Bundestages. Unterzeichnet haben ihn inzwischen über 30 Parlamentarier.

Um als Abgeordneter seine Nebenverdienste in exakter Höhe offenzulegen, kann bspw. der Steuerbescheid veröffentlicht werden. Sofern uns eine Kandidatin oder ein Kandidat den Steuerbescheid zuschickt, veröffentlichen wir diesen auf der jeweiligen Profilseite.

 

Haben die Kandidierenden in Ihrem Wahlkreis beim Transparenz-Check mitgemacht und den Verhaltenskodex unterzeichnet? Finden Sie es heraus, indem Sie hier Ihre Postleitzahl eingeben. Darüber gelangen Sie zu den Profilseiten Ihrer Wahlkreiskandidaten.


Einzelauswertung Transparenz-Check:

 

Fragen und Antworten zum Transparenz-Check und dem Verhaltenskodex:

Welche Verbindlichkeit haben Transparenz-Check und Verhaltenskodex?

Sowohl der Transparenz-Check als auch der Verhaltenskodex sind freiwillig und haben auch keine Rechtsverbindlichkeit. Entscheidend ist, dass ein Kandidat oder eine Kandidatin dafür politisch und moralisch von der Öffentlichkeit in Verantwortung genommen werden kann.

 

Können Kandidierende am Transparenz-Check und dem Verhaltenskodex auch dann teilnehmen, wenn sie nicht alle Punkte inhaltlich teilen?

Ja. Beim Transparenz-Check können sich Kandidierende auch nur zu einer oder zwei der insgesamt drei Forderungen verpflichten. Nur diese werden dann auf der Profilseite angezeigt. -  Beim Verhaltenskodex heißt es in der Präambel: "Wenn ich an einzelnen Stellen begründet abweiche, ist es trotzdem möglich den Kodex als Ganzes zu unterzeichnen („comply or explain“)."

 

Was wird im Profil auf abgeordnetenwatch.de angezeigt, wenn eine Kandidatin oder ein Kandidat sich nicht am Transparenz-Check und/oder dem Verhaltenskodex beteiligt?

In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass der oder die Kandidierende auf die Möglichkeit der Teilnahme durch abgeordnetenwatch.de hingewiesen wurde, diese aber bislang nicht wahrgenommen hat.

 

Was passiert mit dem Transparenz-Check und dem Verhaltenskodex nach der Bundestagswahl?

Auch nach der Bundestagswahl werden Transparenz-Check und Verhaltenskodex weiter über die Profilseiten einsehbar sein. Dann können Sie die gewählten Abgeordneten, die sich der Selbstverpflichtung unterworfen haben, an ihren Taten messen.

 

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