Unterstützung der EU im Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn

Am 17. September hat die SPD-Fraktion einen Dringlichkeitsantrag eingereicht. Mit diesem fordert die Fraktion die bayerische Staatsregierung dazu auf, den Bund und die EU im Rechtstaatsverfahren gegen Ungarn zu unterstützen. Der Antrag wurde Fraktionsübergreifend von der Opposition unterstütz, wurde aber mit den Mehrheitsstimmen der CSU abgelehnt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
42
Dagegen gestimmt
66
Enthalten
9
Nicht beteiligt
63
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Anfang September hat das Europäische Parlament beschlossen, dass der Europäische Rat feststellen solle, ob Ungarn gegen die Werte der Europäischen Union verstößt. Konkret geht es um Artikel 2 im Vertrag der Europäischen Union. Unter anderem ist dort festgeschrieben, dass Rechtsstaatlichkeit zu den Grundwerten in der EU gehören. Die EU-Abgeordneten hatten hier Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz, der Wahlfreiheit und der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger geäußert.

Im Dringlichkeitsantrag der SPD geht es darum, dass die bayerische Staatsregierung den Bund und die EU in diesem Verfahren unterstützen und eine klare Position beziehen soll.

Alexander Dorow (CSU) will keine einzelne Staaten an den Pranger stellen und sanktionieren, sondern eine gemeinsame Lösung zusammen mit ihnen finden. Es sei wichtig, gegen eine Spaltung einzustehen, und dass miteinander geredet wird statt übereinander.

Prof. Dr. Michael Piazolo (Freie Wähler) führt an, dass die Freien Wähler überzeugte Europäer sind. Man vertraue darauf, dass das Europäische Parlament ihre Angelegenheiten selbständig regeln kann. Die Fraktion wolle im Landtag lieber über Dinge reden, die sie auch Entscheiden können.

Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 42 zu 66 Stimmen abgelehnt. Es gab neun Enthaltungen.