Erweiterung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes

Der interfraktionelle Gesetzentwurf wurde einstimmig angenommen.

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Dafür gestimmt
157
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
23
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurfs, der von allen Landtagsfraktionen gemeinsam eingereicht wurde, ist eine Erweiterung der 2003 beschlossenen Parlamentsbeteiligung.
Ziel ist, schneller und detaillierter über europäische, bundes- und landespolitische Fragen informiert zu werden. Außerdem kann der Landtag der Staatsregierung ein Abstimmungsverhalten vorschreiben, wenn die bayerische Gesetzgebung durch europäische Gesetze betroffen ist.
Der Änderungsantrag der Grünen-Fraktion fügt dem Gesetzentwurf einen Absatz zu, der die hinter verschlossenen Türen laufende Verbandsanhörungen bei Gesetzesinitiativen der Staatsregierung ebenfalls zur Parlamentsbeteiligung zählt. Die Stellungnahmen von den "von den kommunalen Spitzenverbänden, sonstigen Verbänden, Organisationen oder Körperschaften" sollen vom federführenden Staatsministerium an den Landtag weiter geleitet werden. Dem Antrag wurde von den Fraktionen der SPD, der Freien Wähler und der Grünen zugestimmt, er wurde mit der CSU-Mehrheit im Landtag allerdings abgelehnt.