Änderung der Landesverfassung: Schuldenbremse verankern

Mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP wird die Landesregierung aufgefordert, das Verbot von struktureller Neuverschuldung in dem Bundesland im Landesrecht zu verankern.

Mit den Ja-Stimmen nahezu aller Abgeordneten wurde der Gesetzesentwurf angenommen. Es gab eine Nein-Stimme aus der AfD-Fraktion und eine Enthaltung.

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Dafür gestimmt
123
Dagegen gestimmt
1
Enthalten
1
Nicht beteiligt
18
Abstimmungsverhalten von insgesamt 143 Abgeordneten.

Der gemeinsam von den Fraktionen GRÜNE, CDU, SPD und FDP/DVP eingebrachte Gesetzesentwurf sieht vor, das Verbot von struktureller Neuverschuldung in dem Bundesland im Landesrecht zu verankern. Anlass hierfür ist laut Antrag die seit 2020 geltende Regelung im Grundgesetz, welche den Ländern eine strukturelle Neuverschuldung verbietet.

Zwar sei eine Übernahme der Regelungen in das Landesrecht laut Antrag nicht zwingend notwendig, jedoch erhöhe eine Verankerung in der Landesverfassung die Verbindlichkeit und das Kontrollrecht des Landtages. Des Weiteren schaffe der Entwurf laut Antrag Ausnahmeregelungen, welche nur genutzt werden können, wenn sie in einem Landesgesetz ausgestaltet seien. Die sogenannten Ausnahmetatbestände sind ebenfalls im Grundgesetz vorgesehen, und sollen wirtschaftliche und haushaltspolitische Flexibilität in "konjunkturschwankungsbedingten und notlageninduzierten Ausnahmefällen" garantieren.

Mit den Ja-Stimmen nahezu aller Abgeordneten wurde der Gesetzesentwurf angenommen. Gegen den Antrag votierte Emil Sänze (AfD) während Wolfgang Gedeon (fraktionslos) sich seiner Stimme enthielt.