Reform der Universitätsmedizin

CDU und FDP haben eine Reform der Universitätsmedizin beschlossen. Sie verfolgen damit den Ausbau der Vernetzung von Hochschulen und Universitätskliniken. SPD und Grüne stimmten gegen die Reformpläne.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
72
Dagegen gestimmt
48
Enthalten
1
Nicht beteiligt
18
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Walter HeilerWalter HeilerSPD29 - Bruchsal Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes StoberJohannes StoberSPD27 - Karlsruhe I Dagegen gestimmt
Portrait von Ursula HaußmannUrsula HaußmannSPD26 - Aalen Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas StochAndreas StochSPD24 - Heidenheim Dagegen gestimmt
Portrait von Nikolaos SakellariouNikolaos SakellariouSPD22 - Schwäbisch-Hall Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhold GallReinhold GallSPD20 - Neckarsulm Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo RustIngo RustSPD19 - Eppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin AltpeterKatrin AltpeterSPD15 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang StehmerWolfgang StehmerSPD13 - Vaihingen Dagegen gestimmt
Portrait von Claus SchmiedelClaus SchmiedelSPD12 - Ludwigsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Peter HofelichPeter HofelichSPD10 - Göppingen Dagegen gestimmt
Nils Schmid MdB SPDNils SchmidSPD9 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine FohlerSabine FohlerSPD8 - Kirchheim Dagegen gestimmt
Portrait von Birgit ArnoldBirgit ArnoldFDP/DVP39 - Weinheim Enthalten

Durch die Reform des Universitätsmedizingesetzes (UniMedG) soll eine besser Grundlage für die weitere Vernetzung von Universitäten und Universitätsmedizin geschaffen werden. Damit, so CDU und FDP, werde die Spitzenposition der baden-württembergischen Universitätsmedizin verstärkt.

Es sollen u.a. neue Körperschaften entstehen, wobei die Kliniken Teil der medizinischen Fakultäten werden. Bei der Ausgestaltung dieser Idee sollen die Hochschulen und Universitätskliniken ausreichend Spielraum durch das Gesetz erhalten. Außerdem ist eine Übergangsphase bis 2013 vorgesehen.

SPD und Grüne lehnen die Änderung entschieden ab. Als Begründung wird u.a. angeführt, dass die Gesetzesänderung zu mehr Bürokratie führen würde und eine Verbesserung somit nicht erkennbar sei.